Ethik und Whistleblowing-Richtlinie
Bei Electra nehmen wir unsere Partnerschaften, Zusammenarbeit und geschäftlichen Auswirkungen ernst. Wir verpflichten uns zu transparenten, respektvollen und vertrauensvollen Beziehungen mit unseren Mitarbeitern, Partnern, Lieferanten, Aktionären und Stakeholdern.
Zweck:
Im Rahmen unserer Risikopräventions- und Verantwortungspolitik haben wir ein System zur Erfassung und Bearbeitung ethischer Beschwerden eingerichtet, die von Stakeholdern in gutem Glauben eingereicht werden.
Der Zweck dieses Systems besteht darin, jeden zu ermutigen, Situationen und Verhaltensweisen zu melden, die dem Verhaltenskodex von Electra widersprechen, im Einklang mit der Whistleblowing-Richtlinie.
Wenn Sie ein Anliegen, eine Beschwerde oder ein Problem haben, das Sie uns mitteilen möchten, ermutigen wir Sie, den unten beschriebenen Prozess zu nutzen. Ihr Beitrag ist von unschätzbarem Wert, um uns zu helfen, unsere Abläufe kontinuierlich zu verbessern und unsere gemeinsamen Werte aufrechtzuerhalten.
Vertraulichkeit:
Sie können Ihre Beschwerde anonymisiert einreichen, und es werden keine identifizierenden Informationen erfasst, es sei denn, Sie entscheiden sich, diese für die Nachverfolgung zu teilen, sofern dies die Bearbeitung der Beschwerde nicht verhindert.
Jede Einreichung wird ernst genommen und vom VP Legal, der für die Aufsicht über Geschäftsethik und Korruptionsfragen verantwortlich ist, zeitnah und unparteiisch geprüft.
Vielen Dank, dass Sie uns helfen, die Integrität und Fairness unserer Aktivitäten sicherzustellen.
Verfahren:
Interner Meldekanal:
Electra bietet einen internen Meldekanal, über den Mitarbeiter Bedenken melden können.
Externer Meldekanal:
Für den direkten Kontakt mit dem Ethikausschuss ist der Hauptkanal die E-Mail-Adresse: ethics@go-electra.com
Eine Beschwerde kann jedoch auch anonym gesendet werden durch:
GoogleForm (Link): auf Französisch, auf Englisch
Post (in einem verschlossenen Umschlag) an den VP Legal, ELECTRA, 104 rue de Richelieu, 75002 Paris, Frankreich
Referenzen:
Referenzdokumente finden Sie hier:
Nachverfolgung
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten in Ihrem Bericht angegeben haben, erhalten Sie innerhalb von maximal 7 Kalendertagen nach Eingang eine Empfangsbestätigung.
Der Whistleblowing-Ausschuss
Für jeden Fall wird ein Whistleblowing-Ausschuss gebildet, bestehend aus:
VP Legal
Chief People and Impact Officer
Einem Mitglied des Vorstands, je nach vorliegendem Bericht
Die Mitglieder eines jeden Whistleblowing-Ausschusses, die für die Nachverfolgung eines Berichts verantwortlich sind, sind gemäß den geltenden Gesetzen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Wenn der Meldende jedoch seine Kontaktdaten mitgeteilt hat, haben nur der VP Legal und der Chief People and Impact Officer Zugang zur Identität des Whistleblowers.
)
)
)