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Allgemeine Geschäfts-und Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend « AGNB ») gelten für sämtliche von Electra angebotenen Ladeleistungen, was der jeweilige Nutzer (nachfolgend « Kunde ») ausdrücklich anerkennt.

Electra hat seinen eingetragenen Sitz in 104 rue de Richelieu, 75002 Paris, Frankreich und ist unter der SIRET-Nummer 891624884-00013 registriert.

 

Letzte Aktualisierung: 16. April 2025.

 

 

VORLÄUFIGER ARTIKEL: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

 

Abonnement :Bezeichnet den kostenpflichtigen Dienst von Electra, der dem Kunden ermöglicht, ein Abonnement abzuschließen, um bevorzugte Tarife für das Aufladen von Elektrofahrzeugen an allen in Frankreich zugänglichen Ladestationen zu erhalten.

 

Autocharge : Bezeichnet einen Dienst von Electra, der es dem Kunden erlaubt, den Ladevorgang seines Fahrzeugs automatisch zu starten, sobald dieses an eine Ladesäule angeschlossen wird. Die Fahrzeugidentifikation sowie die Abrechnung erfolgen vollständig automatisiert.

 

Anwendung : Bezeichnet die mobile Anwendung von Electra, welche kostenfrei über Google Play oder Apple Store heruntergeladen werden kann und auf iOS- sowie Android-Betriebssystemen verfügbar ist. Die Nutzung setzt die Erstellung eines Benutzerkontos voraus.

 

Ladesäule (Borne) : Bezeichnet die von Electra installierte, bereitgestellte und verwaltete Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge. Jede Ladesäule enthält eine Telefonnummer, die im Falle eines Problems beim Ladevorgang kontaktiert werden kann.

 

Kunde : Bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob diese als Unternehmer (im geschäftlichen oder beruflichen Kontext) oder als Verbraucher (im privaten Rahmen) handelt. Der Begriff „Kunde“ umfasst demnach sämtliche Nutzer der Dienste von Electra, unabhängig vom jeweiligen Verwendungszweck.

 

Privatkunde (Nicht-gewerblicher Kunde) : Bezeichnet eine natürliche Person, die die Dienste ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken nutzt. Auf diese Kunden finden die AGNB in ihrer Standardfassung Anwendung, sofern nicht ausdrücklich einzelne Bestimmungen nur für Geschäftskunden gelten. Solche abweichenden Klauseln sind gesondert gekennzeichnet.

 

Geschäftskunde (Gewerblicher Kunde) : Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und die Dienste für geschäftliche Zwecke (z. B. Unternehmen, Mitarbeitende oder Dienstleister) nutzt. Für Geschäftskunden gelten spezifisch angepasste Bedingungen innerhalb der AGNB. Einzelne Bestimmungen können ausschließlich auf Geschäftskunden Anwendung finden.

 

Konto : Bezeichnet das Benutzerkonto, das über die Anwendung angelegt werden muss, um Zugang zu den Diensten von Electra zu erhalten. Das Konto erlaubt es dem Kunden, Ladepunkte zu reservieren und die eigenen Nutzungsdaten zu verwalten. Pro Kunde darf lediglich ein Konto eröffnet werden, wobei der Zugriff auf Funktionen je nach Art des Kunden (privat/gewerblich) differenziert ist. Für die Sicherheit und Vertraulichkeit der Zugangsdaten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

 

Privates Konto : Bezeichnet ein Konto, das ausschließlich Privatkunden zur Verfügung steht. Es gewährt Zugang zum persönlichen Bereich in der Anwendung und bedarf keiner zusätzlichen Nachweise oder Validierung durch Electra.

 

Geschäftskonto : Bezeichnet ein ausschließlich Geschäftskunden vorbehaltenes Konto, das Zugang zum professionellen Bereich der Anwendung bietet. Über dieses Konto lassen sich u. a. Fahrzeugflotten verwalten und zentrale Abrechnungen durchführen. Für die Einrichtung ist die Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich, die von Electra geprüft werden.

 

Ausrüstung : Bezeichnet alle vom Fahrzeughersteller bereitgestellten oder zertifizierten technischen Komponenten, die für den ordnungsgemäßen Ladevorgang erforderlich sind. Electra übernimmt keine Haftung bei der Verwendung nicht kompatibler oder nicht konformer Ausrüstung.

 

Persönlicher Bereich : Bezeichnet den über die Anwendung zugänglichen Bereich, in dem der Kunde z. B. Kartenansichten von Stationen, Zahlungsmethoden, Ladehistorie, Rechnungen sowie die Kontaktmöglichkeit zum Kundenservice einsehen kann.

 

Free Park Charge : Bezeichnet einen von Electra angebotenen Dienst, der dem Kunden während der Ladezeit seines Fahrzeugs kostenlosen Zugang zu bestimmten kostenpflichtigen Partnerparkplätzen ermöglicht, sofern die entsprechenden Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Der Dienst steht sowohl privaten als auch gewerblichen Kunden rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Parteien : Bezeichnet Electra und den jeweiligen Kunden gemeinsam.

 

Ladevorgang (Recharge) : Bezeichnet einen beschleunigten Ladevorgang eines Fahrzeugs im Rahmen der Electra-Dienste. Es wird darauf hingewiesen, dass Electra keine bestimmte Ladeleistung garantieren kann, da diese von verschiedenen Parametern wie Temperatur, Fahrzeugmodell, Ladezustand und Netzverfügbarkeit abhängt.

 

Internetseite : Bezeichnet die Webseite « go.electra.com ».

 

Dienstleistung (Service) : Bezeichnet sämtliche Leistungen, die Electra im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt, insbesondere über das Netz der Electra-Ladesäulen, einschließlich Zugang zur Anwendung, Autocharge, Station Access und Free Park Charge sowie die Verwaltung und Abrechnung von Ladevorgängen.

 

Station Access : Bezeichnet den Dienst, mit dem Kunden Zugang zu Ladepunkten in geschlossenen Einrichtungen (z. B. Hotels, Einkaufszentren) erhalten, sofern die Zugangsvoraussetzungen der Partnerstandorte erfüllt sind.

 

Ladestation : Bezeichnet sämtliche Einrichtungen an einem Ladepunkt, einschließlich der Ladesäulen und zusätzlicher Komponenten (z. B. Displays, Beleuchtung, WLAN).

 

Gebiet (Territoire) : Bezeichnet die geografischen Zonen, in denen sich durch Electra betriebene Ladesäulen befinden und die über die Anwendung bzw. Website zugänglich sind.

 

Fahrzeug : Bezeichnet das private Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug des Kunden, für das der Ladevorgang bestimmt ist. Ohne weitere Spezifizierung bezieht sich der Begriff auf ein typisches Privatfahrzeug.

 

ARTIKEL 1: ANWENDUNGSBEREICH

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend “AGNB”) gelten für sämtliche von der Gesellschaft Electra (nachfolgend “Electra”) angebotenen Dienstleistungen, die sich auf das Aufladen von Fahrzeugen durch professionelle und nicht-professionelle Kunden (nachfolgend gemeinsam “Kunde”) beziehen.

 

Die AGNB werden dem Kunden vorab zur Verfügung gestellt. Der Kunde bestätigt, vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen hiervon Kenntnis genommen zu haben.

 

ARTIKEL 2: MODALITÄTEN DES LADEVORGANGS

Der Kunde kann sein Fahrzeug über eine der nachfolgenden drei Lademethoden aufladen:

 

Laden an der Station
Der Kunde kann den Ladevorgang direkt an der Station mittels Bankkarte bezahlen. Dieser Modus sieht einen festen Kilowattstundenpreis vor, welcher von Electra garantiert wird. Die Bezahlung erfolgt kontaktlos direkt an der Ladesäule. Eine vorherige Reservierung eines Ladeplatzes ist bei dieser Methode jedoch nicht möglich.

 

Laden über die Electra-Anwendung
Der Kunde kann seiner Anwendung eine Bankkarte hinzufügen, sodass die Zahlung automatisch nach Abschluss des Ladevorgangs erfolgt. Auch hierbei wird ein fester Preis pro Kilowattstunde garantiert. Diese Methode erlaubt dem Kunden zudem die Vorab-Reservierung einer Ladesäule, wodurch deren Verfügbarkeit bei Ankunft gesichert wird. Die Anwendung bietet darüber hinaus Zugang zu Sonderaktionen, mit denen vorteilhafte Tarife möglich sind.

 

Laden mit einer Ladekarte eines Partnerbetreibers
Der Kunde kann eine Ladekarte eines Partnerbetreibers zur Zahlung an der Ladesäule verwenden. In diesem Fall wird der Preis von dem jeweiligen Betreiber der Ladekarte festgelegt und nicht von Electra. Eine Reservierungsmöglichkeit besteht hierbei nicht.

Jede über die Anwendung vorgenommene Reservierung muss spätestens innerhalb von dreißig (30) Minuten nach Beginn des reservierten Zeitfensters genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung automatisch storniert, ohne dass eine Abrechnung erfolgt, und der Ladeplatz kann einem anderen Kunden zugewiesen werden.

 

ARTIKEL 3: KONTEN, ZUGANG ZU DEN DIENSTEN UND VERWALTUNG

 

Electra bietet zwei Arten von Benutzerkonten über die Anwendung an: das Privatkundekonto, welches für natürliche Personen bestimmt ist, sowie das Geschäftskonto, das ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist.

Diese Konten ermöglichen es dem Kunden, seine Ladesitzungen zu verwalten, spezifische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und eine Ladesäule im Voraus zu reservieren. Sollte der zuvor reservierte Ladeplatz nicht verfügbar sein, kann Electra hierfür nicht haftbar gemacht werden. Reservierungen, die vom Kunden nicht innerhalb von dreißig (30) Minuten nach Beginn des reservierten Zeitfensters genutzt werden, gelten als storniert und werden nicht berechnet; der Ladeplatz kann einem anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden.

 

Zur Nutzung der über die Anwendung angebotenen Dienste kann der Kunde optional die Aktivierung der Geolokalisierung auf den Betriebssystemen iOS und Android gestatten.

Pro Kunde – unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Nutzer handelt – darf nur ein Konto erstellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge unter demselben Konto zu registrieren. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung und den Zugang zu seinem persönlichen Bereich. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich, seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Konto über die Anwendung zu deaktivieren. In diesem Fall bleibt der Kunde dennoch zur Begleichung aller offenen Forderungen verpflichtet. Electra behält sich das Recht vor, alle mit dem deaktivierten Konto verbundenen Unterlagen ohne vorherige Mitteilung zu vernichten, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert.

 

Bei der Einrichtung eines Geschäftskontos erklärt der Kunde, im Sinne des französischen Verbraucherschutzgesetzes als Gewerbetreibender zu handeln und über die erforderlichen Befugnisse und Vollmachten zur Inanspruchnahme der Ladeleistungen von Electra zu verfügen.

 

Der gewerbliche Kunde verpflichtet sich, Electra innerhalb von 48 Stunden nach Einrichtung des Geschäftskontos über die Anwendung folgende Nachweise zu übermitteln:

  • Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister („Kbis“, nicht älter als drei Monate),

  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (TVA),

  • Einen Identitätsnachweis des gesetzlichen Vertreters.

 

Werden die geforderten Dokumente nicht übermittelt oder ermöglichen diese keine eindeutige Feststellung des gewerblichen Status des Kunden, behält sich Electra das Recht vor, das betreffende Konto nach vorheriger Mitteilung an den Kunden zu löschen.

 

 

ARTIKEL 4: ABONNEMENTDIENST

 

Electra bietet dem Kunden die Möglichkeit, eines der zwei in der Anwendung verfügbaren Abonnements abzuschließen. Dieses Dienstleistungsangebot ist ausschließlich innerhalb Frankreichs verfügbar.

·       Erstes Abonnement: Monatlicher Preis: 4,99 € (inkl. aller Steuern).Beinhaltet einen Energiepreis von 0,39 €/kWh für bis zu 600 kWh monatlich an allen verfügbaren Ladesäulen im Geltungsbereich.

·       Zweites Abonnement: Monatlicher Preis: 19,99 € (inkl. aller Steuern).Beinhaltet einen Energiepreis von 0,29 €/kWh für bis zu 600 kWh monatlich an allen verfügbaren Ladesäulen im Geltungsbereich.

 

Verbrauch über 600 kWh hinaus wird zum jeweils in der Anwendung veröffentlichten Standardtarif berechnet.

 

4.1 Zahlungsweise und Verwaltung

Die Zahlung erfolgt monatlich durch automatische Abbuchung per Bankkarte. Bei einem Abbuchungsfehler wird das Abonnement umgehend beendet, worüber der Kunde per E-Mail informiert wird.

Der Kunde kann das Abonnement jederzeit über die Anwendung kündigen. Bei einer Kündigung innerhalb eines laufenden Monats erfolgt keine anteilige Rückerstattung.

Alle Rechnungen sind in der Anwendung einsehbar. Der Kunde verpflichtet sich, diese regelmäßig zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung zu melden.

 

4.2 Preisänderungen

Electra behält sich das Recht vor, Abonnementpreise sowie Energietarife jederzeit anzupassen. Änderungen werden vor dem nächsten Abrechnungszeitpunkt mitgeteilt.

4.2.1 Änderung zum Verlängerungstermin:
Preisanpassungen treten erst mit der nächsten automatischen Verlängerung in Kraft. Kunden haben die Möglichkeit, das Abonnement vorab zu kündigen.

4.2.2 Außerordentliche Preisänderungen:
Electra kann in Ausnahmefällen die Preise auch vor dem Verlängerungstermin ändern. In diesem Fall wird der Nutzer informiert und kann kündigen. Bei Ablehnung erfolgt eine anteilige Rückerstattung.

4.2.3 Wirksamkeit:
Neue Preise treten einen Monat nach entsprechender Information in Kraft.

 

4.3 Verzicht auf das Widerrufsrecht

Mit Abschluss eines Abonnements bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass das 14-tägige Widerrufsrecht entfällt, da der Dienst unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt (gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes).

 

4.4 Nutzung bei professionellen und nicht-professionellen Konten

Ein Kunde kann sowohl ein privates als auch mehrere geschäftliche Konten besitzen. Ein Abonnement gilt für alle dem Kunden zugeordneten Konten.

Abonnements für geschäftliche Konten dürfen ausschließlich geschäftlich genutzt werden. Wird ein privates Abonnement für gewerbliche Zwecke übermäßig oder missbräuchlich genutzt, behält sich Electra vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Kündigung).

 

ARTIKEL 5: AUTOCHARGE-DIENST

Autocharge ermöglicht dem Kunden, den Ladevorgang seines Fahrzeugs automatisch zu starten, sobald dieses an eine Electra-Ladesäule angeschlossen wird.

 

Dieser Dienst ist ausschließlich für Kunden verfügbar, die ein Konto in der Anwendung besitzen, und muss bei der ersten Nutzung über die Anwendung aktiviert werden. Nur mit dem Dienst kompatible Fahrzeuge – deren Liste in der Anwendung einsehbar ist – können diesen nutzen.

 

Der Ladevorgang beginnt mit dem Anschluss des Fahrzeugs und endet, sobald der Stecker zurück an der Ladesäule angebracht wird. Die Abrechnung erfolgt automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel zum jeweils gültigen Tarif.

 

Electra haftet nicht für eine etwaige Fehlfunktion des Dienstes, die eine Aufladung verhindert. Bei Problemen kann der Kunde auf eine alternative Aktivierungsmethode zurückgreifen. Es obliegt dem Kunden, die Kompatibilität seines Fahrzeugs und die ordnungsgemäße Konfiguration seines Kontos sicherzustellen.

 

Electra behält sich das Recht vor, Autocharge jederzeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder bei Zahlungsproblemen, Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Verdacht auf Missbrauch auszusetzen oder zu deaktivieren.

 

ARTIKEL 6: FREE PARK CHARGE

Der Dienst “Free Park Charge” erlaubt es Kunden, während der Dauer des Ladevorgangs ihres Fahrzeugs kostenlos in bestimmten kostenpflichtigen Partnerparkhäusern zu parken. Dieser Dienst steht nur Kunden mit einem Konto in der Electra-Anwendung zur Verfügung.

 

Die kostenfreie Parkdauer (sog. Freizeitraum) variiert je nach Partner und wird in der Anwendung sowie an der Station angezeigt. Bei Überschreitung dieser Dauer trägt der Kunde die entstehenden Kosten gemäß dem geltenden Parktarif.

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Dienstes ist ein Ladevorgang von mindestens 2 Minuten und 500 Wh. Nach Start des Ladevorgangs wird in der Anwendung sowie per E-Mail ein individueller QR-Code generiert, der die kostenlose Ausfahrt aus dem Parkhaus bei Einhaltung des Freizeitraums ermöglicht.

 

Electra übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Ladeplätzen oder des Free Park Charge-Dienstes in allen Partnerstationen. Ebenso wenig haftet Electra bei Schließung des Parkhauses oder bei Funktionsstörungen seitens des Partners.

 

Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Parkhausregeln sowie für eventuell anfallende Gebühren bei Überschreitung des Freizeitraums verantwortlich. Electra haftet nicht für Fehler des Partners bei der Anwendung der Bedingungen oder Gebühren.

 

Electra behält sich das Recht vor, diesen Dienst jederzeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen auszusetzen, einzuschränken oder zu beenden.

 

ARTIKEL 7: STATION ACCESS

Der Dienst “Station Access” erlaubt Kunden den Zugang zu bestimmten Electra-Ladestationen, die sich in geschlossenen Bereichen befinden (z. B. Hotels, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Flughäfen). Der Zugang erfolgt über die Anwendung von Electra, mit der sich Schranken, Tore und Fußgängerzugänge öffnen lassen.

 

Um diesen Dienst zu nutzen, muss der Kunde entweder eine Ladesäule im Voraus über die Anwendung reservieren oder, falls keine Reservierung vorliegt, den QR-Code am Eingang scannen, um per SMS einen Zugangscode zu erhalten. In bestimmten Parkhäusern kann der Zugang automatisiert durch Kennzeichenerkennung erfolgen.

 

Electra haftet nicht für Zugangsverweigerungen infolge technischer Störungen der Zutrittskontrollsysteme des Standortpartners oder bei fehlerhafter Fahrzeugidentifikation. Die spezifischen Zugangsvorschriften und Parkbedingungen der Partnerstandorte bleiben gültig und sind vom Kunden einzuhalten.

 

Electra behält sich das Recht vor, diesen Dienst jederzeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen auszusetzen, einzuschränken oder zu beenden.

 

ARTIKEL 8: SICHERHEITSHINWEISE ZUR NUTZUNG DER DIENSTE

Der Kunde verpflichtet sich, die Ladesäulen und sonstigen in den Ladestationen bereitgestellten Ausstattungen gemäß den Vorgaben des Fahrzeugherstellers und mit geeigneter Ausrüstung zu nutzen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht werden, haftet der Kunde und ist verpflichtet, Electra den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

Der Kunde ist verantwortlich für alle Beschädigungen der Ladesäule, die durch seine Nutzung entstehen. Der Kunde hat alle an der Ladesäule angezeigten Warnhinweise oder Mitteilungen zu beachten. Im Falle einer Störung steht ein Kundendienst zur Verfügung, erreichbar über die Ladesäule oder die Electra-Anwendung.

 

ARTIKEL 9: TARIFE

Die Preise der angebotenen Dienste werden in den Ladestationen, auf der Website sowie in der Anwendung transparent dargestellt. Bei Änderungen der Tarife werden diese auf denselben Kanälen veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe.

 

Die Anwendung ist kostenfrei herunterladbar. Etwaige Kosten für die Nutzung des Internets oder eines Endgeräts (Mobiltelefon, Computer, Tablet usw.) trägt ausschließlich der Kunde.

ARTIKEL 10: ZAHLUNG

Die Ladeleistung wird zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Tarif berechnet und dem Kunden am Ende des Ladevorgangs in Rechnung gestellt und abgebucht.

 

Mit dem Hinzufügen einer Bankkarte in der Anwendung (Kartennummer, Gültigkeitsdauer und CVV-Code) erteilt der Kunde Electra die Genehmigung zur Abbuchung der Ladegebühren über dieses Zahlungsmittel.

 

Der Kunde kann über die Anwendung Werbecodes einlösen. Diese sind vor Beginn des Ladevorgangs anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, solche Codes weder zu vervielfältigen noch zu verkaufen oder ohne ausdrückliche Genehmigung von Electra an Dritte weiterzugeben. Ein Umtausch oder eine Erstattung ist ausgeschlossen.

 

Wenn der Kunde seine Bankkarte in das Zahlungsterminal der Ladesäule einführt und den PIN eingibt, führt Electra eine Zahlungsvorautorisierung in Höhe von maximal neunundvierzig (49) Euro durch. Diese Autorisierung ist für maximal sieben (7) Kalendertage nach dem Ladevorgang gültig.

 

Rechnungen werden in elektronischem Format auf monatlicher Basis ausgestellt. Die von Electra ausgestellten Rechnungen gelten bis zum Gegenbeweis als verbindlich. Der Kunde hat eine Frist von acht (8) Kalendertagen ab Bereitstellung der Rechnung, um etwaige Einwendungen geltend zu machen und entsprechende Nachweise zu erbringen.

 

Für Kunden, die die Anwendung nutzen, sind Rechnungen im persönlichen Bereich der Anwendung verfügbar. Jeder Kunde gilt als Vertragspartner von Electra oder einer ihrer Tochtergesellschaften.

 

Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar nach dem Ladevorgang abgebucht.

 

Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug wird der offene Bruttobetrag von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes belegt – ausschließlich für Geschäftskunden. Electra wird den Zahlungsverzug per E-Mail mitteilen.

 

Zusätzlich fällt – sofern gerechtfertigt – eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 40 Euro an, gemäß Artikel D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs – ebenfalls nur für Geschäftskunden.

 

 

ARTIKEL 11: PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von Electra gemäß den vorgesehenen Bestimmungen zu nutzen und ausschließlich dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzuführen.

 

Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:

  • Die durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Parkplätze zu beachten und sein Fahrzeug nur auf zulässigen Stellplätzen abzustellen;

  • Im Bedarfsfall ausschließlich auf dafür reservierten Stellplätzen zu parken;

  • Vor jeder Nutzung den ordnungsgemäßen Zustand der Ladesäule zu prüfen, insbesondere ob das Display funktionsfähig ist und der Ladevorgang bei Anschluss des Kabels beginnt;

  • Die Ladesäule entsprechend den Anweisungen und gemäß den Vorgaben des Fahrzeugherstellers zu nutzen;

  • Das an der Ladesäule befestigte Kabel zu verwenden und ordnungsgemäß an sein Fahrzeug anzuschließen;

  • Bei einer Warnmeldung oder einem Alarmsignal die entsprechenden Sicherheitshinweise zu befolgen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz Dritter und des Fahrzeugs zu ergreifen;

  • Nach Beendigung des Ladevorgangs das Kabel ordnungsgemäß an der Ladesäule zu verstauen.

 

Electra unterliegt bei der Erbringung der Dienstleistungen einer Sorgfaltspflicht.

 

Im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens ist die Haftung von Electra auf die Erstattung der nicht erbrachten Dienstleistung beschränkt.

 

ARTIKEL 12: HAFTUNG

Haftung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für sein Konto sowie für sämtliche damit vorgenommenen Handlungen. Sämtliche über die Anwendung vorgenommenen Zahlungen gelten als vom Kunden selbst durchgeführt. Im Falle missbräuchlicher Verwendung seines Kontos durch Dritte kann der Kunde gegenüber Electra für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.

 

Der Kunde ist zudem verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch zu verhindern. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Electra unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an der Ladesäule haftet der Kunde.

 

Haftung von Electra

Electra haftet gegenüber dem Kunden für nachgewiesene direkte Schäden, die auf eine Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zurückzuführen sind. Die Haftung von Electra ist auf den Betrag der in Rechnung gestellten Dienstleistung beschränkt (kumulativ für sämtliche haftungsbegründenden Ereignisse).

 

Electra haftet nicht für:

  • das Fehlen freier Ladeplätze in einer Station;

  • eine missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Ladestation durch den Kunden oder Dritte;

  • Vandalismus am Fahrzeug während des Ladevorgangs;

  • Stromausfälle oder technische Ausfälle der Anwendung oder Ladesäulen (z. B. Wartung, höhere Gewalt).

 

Electra haftet nicht bei höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs.

 

Zudem haftet Electra nicht für betrügerische oder schädigende Handlungen Dritter, wie z. B. Hackerangriffe oder unbefugte Zugriffe auf Kundendaten. Trotz technischer Sicherheitsmaßnahmen ist auch der Kunde zur aktiven Sicherung seiner Informationen verpflichtet und muss verdächtige Aktivitäten umgehend melden.

 

Electra ist bestrebt, die kontinuierliche Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen, übernimmt jedoch keine Garantie für unterbrechungsfreien Betrieb, sofern die Ursachen außerhalb ihrer Kontrolle liegen. In solchen Fällen bemüht sich Electra um schnellstmögliche Behebung.

 

ARTIKEL 13: VERSICHERUNG

Der Kunde bestätigt, dass das Fahrzeug, das im Rahmen des Ladevorgangs verwendet wird, bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft ordnungsgemäß versichert ist und verpflichtet sich, diese Versicherung während der gesamten Nutzung der Electra-Dienste aufrechtzuerhalten.

 

Ferner verpflichtet sich der Kunde, sicherzustellen, dass seine Versicherer auf jegliches Rückgriffsrecht gegenüber Electra und deren Versicherern verzichten, sollte im Zusammenhang mit der Nutzung einer Ladesäule ein Schaden entstehen. Dieser Verzicht auf Regress ist ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen des betreffenden Fahrzeugs vorzusehen.

 

 

ARTIKEL 14: BESTIMMUNGEN AUSSCHLIESSLICH FÜR GEWERBLICHE KUNDEN

14.1 Unvorhersehbarkeit (Imprévision)

 

Treten nach Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände ein, die die Vertragserfüllung für eine Partei übermäßig belastend machen, ohne dass sie das Risiko übernommen hat, so kann diese Partei gemäß Artikel 1195 Code civil eine Anpassung der vertraglichen Bedingungen verlangen.

 

Das Begehren auf Neuverhandlung muss begründet sein und der anderen Partei in nachweisbarer Form mitgeteilt werden.

 

Kommt keine Einigung zustande, können die Parteien gemeinsam die Anpassung oder Auflösung des Vertrages beschließen. Bleibt eine Einigung aus, kann jede Partei das zuständige Gericht anrufen, das über Anpassung oder Auflösung entscheidet.

 

14.2 Höhere Gewalt (Force majeure)

Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen mit gewerblichen Kunden gilt ein Ereignis als höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 Code civil, wenn es außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und durch geeignete Maßnahmen nicht abwendbar ist. Solche Ereignisse führen zur Suspendierung der betroffenen Vertragspflichten.

 

Die betroffene Partei muss das Ereignis und dessen Ende unverzüglich in nachweisbarer Weise mitteilen.

 

Dauert die Störung länger als drei Monate an, kann jede Partei die Vertragsauflösung verlangen. Bei endgültiger Unmöglichkeit wird der Vertrag automatisch aufgelöst, und die Parteien sind von ihren Verpflichtungen befreit (gemäß Artikel 1351 ff. Code civil).

 

14.3 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle vertraglichen Bestimmungen sowie alle im Rahmen des Vertrags ausgetauschten Informationen als vertraulich zu behandeln – für die gesamte Vertragsdauer und für fünf (5) Jahre danach.

 

Als vertraulich gelten insbesondere geschäftliche, finanzielle, rechtliche, technische oder strategische Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Keine Vertraulichkeitspflicht besteht für Informationen:

  • die bereits öffentlich zugänglich waren oder rechtmäßig veröffentlicht wurden;

  • die von einem Dritten rechtmäßig erhalten wurden;

  • deren Weitergabe durch die andere Partei genehmigt wurde.

 

Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur zur Vertragserfüllung zu nutzen und Dritten nur unter gleichwertiger Vertraulichkeitsvereinbarung zugänglich zu machen.

 

14.4 Geistiges Eigentum

Durch diesen Vertrag werden keinerlei geistige Eigentumsrechte übertragen oder Lizenzen erteilt.

 

Jede Partei behält das Eigentum an sämtlichen Rechten, insbesondere Patenten, Marken, Urheberrechten, Designs, Know-how sowie ähnlichen Schutzrechten.

 

14.5 Datenschutz – Pflichten gewerblicher Kunden

Jeder gewerbliche Kunde garantiert, alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und als verantwortliche Stelle ein mit Electra vergleichbares Datenschutzniveau sicherzustellen.

 

Insbesondere sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen.

 

Im Fall einer Datenübertragung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verpflichtet sich der Kunde, Electra vorab zu informieren und alle rechtlichen Anforderungen einzuhalten.

 

Jede Partei bleibt für ihre eigenen Datenverarbeitungen selbst verantwortlich und haftet im Fall eines Verstoßes gegen die geltenden Datenschutzvorschriften.

 

ARTIKEL 15: GEWERBLICHE REFERENZEN UND LOKALISIERUNG

Die in der Anwendung genannten Unternehmensnamen dienen ausschließlich zur besseren Orientierung des Kunden bei der Standortsuche von Ladesäulen. Diese Angaben begründen weder eine Partnerschaft noch eine geschäftliche Beziehung oder Billigung durch die genannten Unternehmen.

 

 

ARTIKEL 16: DATENSCHUTZ

Electra verpflichtet sich zur Einhaltung des französischen Datenschutzgesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der jeweils gültigen Fassung sowie der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).

Electra ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung. Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung, Abrechnung und Kundenbetreuung verarbeitet.

 

Die Bereitstellung bestimmter Daten ist obligatorisch. Ohne sie kann der Dienst nicht in Anspruch genommen werden.

 

Speicherdauer: Daten werden gespeichert, solange die Anwendung installiert und das Konto aktiv ist, sowie bis zu drei (3) Jahre nach Deaktivierung. Bei Kartenzahlungen beträgt die Speicherdauer ebenfalls drei (3) Jahre ab letzter Nutzung.

 

Rechte des Kunden: Der Kunde kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Widerspruch gegen Direktwerbung kostenlos geltend machen.

 

Anfragen sind zu richten an: dpo@go-electra.com oder über den persönlichen Bereich der Anwendung. Direktwerbung per E-Mail kann über einen Abmeldelink deaktiviert werden.

 

Die vollständige Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://www.go-electra.com/fr/privacy

 

ARTIKEL 17: VERTRAGSDAUER

Die AGNB gelten auf unbestimmte Zeit, solange der Kunde die Dienste von Electra nutzt und ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist.

 

Die aktuellen AGNB sind jederzeit über einen QR-Code an den Ladesäulen, auf der Website und in der Anwendung abrufbar. Mit jeder Nutzung akzeptiert der Kunde die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung.

 

Electra behält sich das Recht vor, die Dienste sowie deren Zugangs- und Tarifmodalitäten jederzeit zu ändern. Solche Änderungen führen zu einer Aktualisierung der AGNB.

 

ARTIKEL 18: TELEFONWERBUNG UND WIDERSPRUCHSRECHT (BLOCTEL)

 

Electra verpflichtet sich, gemäß Artikel L.223-1 Code de la consommation keine Verbraucher telefonisch zu kontaktieren, die in der Bloctel-Liste eingetragen sind, sofern keine gesetzlich vorgesehene Ausnahme greift.

 

Verbraucher können sich kostenfrei unter www.bloctel.gouv.fr registrieren.

 

Etwaige Verstöße können über die Plattform SignalConso gemeldet werden: https://signal.conso.gouv.fr

 

ARTIKEL 19: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 

19.1 Anwendbares Recht – Beschwerden und Streitigkeiten

Für diese AGNB gilt ausschließlich französisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Beschwerden können per E-Mail an help@go-electra.com gerichtet werden.

 

19.2 Streitbeilegung für Verbraucher

Verbraucher können den zuständigen Verbraucherschlichter kontaktieren:

  • Name: Alain YUNG-HING

  • E-Mail: ayunghing@free.fr

  • Die Inanspruchnahme der Schlichtung ist kostenlos.

 

Ungeachtet etwaiger Verbraucherrechte in Bezug auf den Gerichtsstand gilt für etwaige Rechtsstreitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte im Bezirk des Berufungsgerichts Paris.

19.3 Streitbeilegung für Geschäftskunden

Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, sich innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines Einschreibens oder einer E-Mail zur gütlichen Einigung zu treffen.

 

Kommt innerhalb dieser Frist keine Einigung zustande, sind die Parteien frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Zuständig ist ausschließlich das Handelsgericht Paris.

 

 

 

ANLAGE – WIDERRUFSFORMULAR

 

An: Electra, “Widerrufsrecht“, 104 rue de Richelieu, 75002 Paris, Frankreich, SIRET 891624884-00013

Per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail: hello@go-electra.com

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
…………………………………………………………………………………………………

— Bestellt am () / erhalten am (): ……………………………………………………………

— Name des/der Verbraucher(s): …………………………………………………………………

— Anschrift des/der Verbraucher(s): ………………………………………………………………

— Datum: ……………………………………………………………………………………………

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
………………………………………………………………………………………………………

 

(*) Unzutreffendes streichen.

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