Allgemeine Geschäfts-und Nutzungsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen (nachfolgend „ANVB“) gelten für sämtliche geschäftlichen Transaktionen der Gesellschaften der Electra-Gruppe, was der nutzende Kunde ausdrücklich akzeptiert.
Electra hat ihren Sitz in: 104 rue de Richelieu, 75002 Paris, Frankreich, und ist unter der SIRET-Nummer 891624884-00013 registriert.
Aktualisiert am 1. Juli 2025.
Inhaltsverzeichnis :
· Einführender Artikel: Definitionen
· Artikel 1: Geltungsbereich
· Artikel 2: Zahlungsmodalitäten
· Artikel 3: Festsetzung und Änderung der Preise
· Artikel 4: Einzugsermächtigung bei Speicherung einer Bankkarte
· Artikel 5: Rechnungsstellung und Zahlung
· Artikel 6: Verzugszinsen und Nichtzahlung
· Artikel 7: Verwendung von Promotionscodes
· Artikel 8: Verwendung von Empfehlungscodes
· Artikel 9: Reservierung eines Ladeplatzes
· Artikel 10: Konten, Dienstzugang und Verwaltung
· Artikel 11: Abonnementdienst
11.1 Einzug und Verwaltung der Abonnements
11.2 Preisänderung
11.2.1 Preisänderung zum Zeitpunkt der Verlängerung
11.2.2 Außerordentliche Preisänderung
11.2.3 Preisänderung und Kündigung
11.2.4 Differenzierte Tarife je nach Ort der Leistungserbringung
11.3 Verzicht auf das Widerrufsrecht
11.4 Nutzung der Abonnements durch Geschäfts- und Privatkonten
· Artikel 12: Autocharge-Dienst
· Artikel 13: Free Park Charge Dienst über die Applikation
· Artikel 14: Station Access Dienst über die Applikation
· Artikel 15: Zugang zu den Ladestationen von Drittanbietern (eMSP-Dienst)
· Artikel 16: Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung der Dienste durch den Kunden
· Artikel 17: Verfahren bei Störungen oder Funktionsfehlern
· Artikel 18: Pflichten des Kunden bei der Nutzung der Ladestationen
· Artikel 19: Haftung
19.1 Haftung des Kunden
19.2 Haftung von Electra
· Artikel 20: Versicherung
· Artikel 21: Bestimmungen, die ausschließlich für gewerbliche Kunden gelten
21.1 Unvorhergesehene Umstände
21.2 Höhere Gewalt
21.3 Vertraulichkeit
21.4 Geistiges Eigentum
· Artikel 22: Kommerzielle Referenzen und Standortinformationen
· Artikel 23: Personenbezogene Daten
· Artikel 24: Telefonwerbung und Widerspruchsrecht (Bloctel)
· Artikel 25: Salvatorische Klausel
· Artikel 26: Verzicht auf das Widerrufsrecht – Ladedienste
· Artikel 27: Geltung, Anwendung und Änderung der Allgemeinen Bedingungen
· Artikel 28: Sprachen und Übersetzungen
· Artikel 29: Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Gerichtsstand
29.1 Anwendbares Recht auf die ANVB
29.2 Streitbeilegung für nicht-gewerbliche Kunden
29.3 Streitbeilegung für gewerbliche Kunden
EINFÜHRENDER ARTIKEL: DEFINITIONEN
Abonnement: Bezeichnet den von Electra angebotenen Dienst, der dem Kunden ermöglicht, ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen, um Vorzugstarife für das Laden von Elektrofahrzeugen an allen zugänglichen Ladestationen in Frankreich, Belgien, Luxemburg und Italien zu erhalten.
Agenten: Bezeichnet jede natürliche Person (insbesondere Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Subunternehmer oder verbundene Person), die über eine Zugangsberechtigung zu den Ladeleistungen über die Electra-App verfügt, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem Hauptkonto, das von einem Flottenmanager geführt wird. Der Agent profitiert vom Zugang zu den von Electra angebotenen Diensten im Rahmen des zwischen diesem Flottenmanager und Electra geschlossenen Vertrags.
Autocharge: Bezeichnet einen von Electra angebotenen Dienst, der dem Kunden ermöglicht, den Ladevorgang seines Fahrzeugs automatisch zu starten, sobald es an eine Ladestation angeschlossen wird. Die Fahrzeugidentifikation und die Abrechnung erfolgen vollautomatisch.
Applikation: Bezeichnet die mobile Anwendung, die im Google Play Store und Apple Store oder über iOS- und Android-Betriebssysteme heruntergeladen werden kann. Die Electra-App ist kostenlos erhältlich und funktioniert nach Erstellung eines Kontos.
Ladestation (Borne): Bezeichnet die Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge, die von Electra installiert, bereitgestellt und verwaltet wird.
Kunde (Client): Bezeichnet jede Person, sei es eine natürliche oder juristische Person, die die Dienste von Electra nutzt, entweder zu beruflichen oder privaten Zwecken. Der Begriff „Kunde“ umfasst somit alle Nutzer, unabhängig davon, ob sie die Dienste geschäftlich oder privat nutzen. Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Unterscheidungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten geschlechtsneutral im Sinne der Gleichbehandlung.
Privatkunde (Client non-professionnel): Bezeichnet eine natürliche Person, die die Dienste ausschließlich privat für eigene Zwecke nutzt, ohne direkten Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Für Privatkunden gelten die Standardbedingungen dieser AGB, es sei denn, bestimmte Bestimmungen sind ausdrücklich nur für Geschäftskunden vorgesehen.
Geschäftskunde (Client professionnel): Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und die Dienste für unternehmerische Zwecke, für ihr Unternehmen, ihre Mitarbeiter oder Dienstleister nutzt. Für Geschäftskunden gelten die AGB mit spezifischen Anpassungen an ihren Status.
Empfehlungscode: Bezeichnet einen alphanumerischen Code, der von Electra im Rahmen eines Empfehlungsprogramms bereitgestellt wird und einem neuen Kunden über die App bei seiner ersten Ladesitzung einen bestimmten Vorteil gewährt.
Promotionscode: Bezeichnet einen alphanumerischen Code, der vom Kunden über die App eingelöst werden kann, um bei einer Ladesitzung an einer Electra-Station einen Vorteil oder Rabatt zu erhalten, gemäß den geltenden Bedingungen.
Konto: Bezeichnet das Kundenkonto, das über die App erstellt werden muss, um Zugang zu den von Electra angebotenen Diensten über einen persönlichen Bereich zu erhalten. Dieses Konto erlaubt dem Kunden, eine Station zu reservieren und seine Nutzungsdaten zu verwalten. Pro Kunde kann nur ein Konto erstellt werden. Die Funktionen unterscheiden sich je nach Kundenstatus (privat oder geschäftlich). Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung und die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten.
Persönliches Konto: Bezeichnet ein Konto für Privatkunden, das über die App Zugang zum persönlichen Bereich gewährt. Für die Eröffnung sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich und es erfolgt keine gesonderte Prüfung durch Electra.
Geschäftskonto: Bezeichnet ein ausschließlich Geschäftskunden vorbehaltenes Konto, das über die App Zugang zum professionellen Bereich ermöglicht. Es erlaubt die Verwaltung einer Fahrzeugflotte, zentrale Abrechnung und weitere berufsspezifische Funktionen. Die Eröffnung setzt die Vorlage bestimmter Nachweise und eine Überprüfung durch Electra voraus.
Drittanbieter-CPO: bezeichnet jeden Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, mit dem Electra eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen hat und der den Kunden über die App Zugang zu Ladestationen ermöglicht, die von diesen Betreibern betrieben werden. Diese Ladestationen sind weder im Besitz von noch werden sie von Electra betrieben, und deren Nutzung unterliegt den einseitig vom betreffenden Drittanbieter-CPO festgelegten Bedingungen.
Ausrüstung (Équipement): Bezeichnet jegliche Ausrüstung des Fahrzeugherstellers oder von diesem zertifiziertes Zubehör, das für das Laden des Fahrzeugs erforderlich ist.
Persönlicher Bereich (Espace Personnel): Bezeichnet den über die App zugänglichen Bereich, in dem der Kunde die Stationskarte, Zahlungsmittel, Ladehistorie, Rechnungen und den Kundendienst einsehen kann.
Flotte: Bezeichnet alle Elektrofahrzeuge, die von einem Flottenmanager verwaltet werden und über zugehörige Agenten im Rahmen des Vertrags mit Electra geladen werden dürfen.
Free Park Charge: Bezeichnet einen Dienst von Electra, der es Kunden ermöglicht, während einer Ladesitzung kostenlos in bestimmten gebührenpflichtigen Partnerparkhäusern zu parken, sofern die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Der Dienst steht allen Kunden rund um die Uhr zur Verfügung.
Flottenmanager (Gestionnaire de Flotte): Bezeichnet jede juristische Person, die einen gültigen Dienstleistungsvertrag mit Electra zur Verwaltung einer Elektrofahrzeugflotte abgeschlossen hat. Der Flottenmanager ist Inhaber des Hauptkontos, dem die Agenten zugeordnet sind.
Parteien: Bezeichnet Electra und den Kunden gemeinsam.
Bankvorautorisierung: bezeichnet den Vorgang, bei dem Electra bei der Bank des Kunden eine temporäre Zahlungsautorisierung über einen festgelegten Höchstbetrag anfordert.
Ladevorgang (Recharge): Bezeichnet das beschleunigte Laden eines Fahrzeugs im Rahmen des Electra-Dienstes. Es wird klargestellt, dass Electra keinen bestimmten Ladegrad garantieren kann, da mehrere Faktoren die Ladeleistung (in kW) beeinflussen (z. B. Temperatur, Fahrzeugmodell, Akkustand, verfügbare Leistung).
Website: „go.electra.com“
Dienstleistung (Service): Bezeichnet die im Rahmen des Vertrags angebotene Ladeleistung über das Electra-Netz sowie den Zugang zur App, inklusive Station Access, Free Park Charge, Autocharge, Aboverwaltung und Zahlungshistorie. Die Dienste sind möglicherweise nicht im gesamten Gebiet aktiv.
eMSP-Dienst: bezeichnet den von Electra angebotenen Dienst als Anbieter von Elektromobilitätsdiensten (e-Mobility Service Provider), der dem Kunden den Zugang zu Ladestationen ermöglicht, die von Drittanbietern betrieben werden, mit denen Electra eine Partnerschaft eingegangen ist. Electra agiert dabei als technischer und kommerzieller Vermittler, indem es eine Schnittstelle für den Zugang zu den Ladestationen bereitstellt, Informationen über deren Standort, Verfügbarkeit und Preise anzeigt, den Start von Ladevorgängen ermöglicht und die zentrale Abrechnung sicherstellt.
Station Access: Bezeichnet den von Electra angebotenen Dienst, der es Kunden erlaubt, über die App 24/7 Zugang zu Ladestationen in geschlossenen Bereichen (Hotels, Einkaufszentren, Gewerbegebieten etc.) zu erhalten, unter Einhaltung der Bedingungen der Grundstückspartner.
Ladestation (Station de recharge): Bezeichnet die gesamte Ladeinfrastruktur, einschließlich einer oder mehrerer Ladestationen und allen weiteren bereitgestellten Einrichtungen wie Reservierungsbildschirm, Beleuchtung, WLAN-Zugang etc.
Gebiet (Territoire): Bezeichnet alle geografischen Zonen, in denen von Electra betriebene Ladestationen über die App und Website zugänglich sind.
Fahrzeug (Véhicule): Bezeichnet das Privatfahrzeug des Kunden, das elektrisch oder als Plug-in-Hybrid betrieben wird und für das ein Ladevorgang genutzt wird. Ohne weitere Angaben ist mit „Fahrzeug“ ein Personenkraftwagen gemeint.
ARTIKEL 1: GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen gelten für alle von der Gesellschaft Electra und ihren verbundenen Unternehmen im Gebiet (nachfolgend gemeinsam „Electra“) angebotenen Dienste, die sich an gewerbliche oder nicht-gewerbliche Kunden (nachfolgend „Kunde“) richten und das Laden von Fahrzeugen betreffen.
Die ANVB werden dem Kunden im Voraus mitgeteilt, wobei dieser bestätigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben, und zwar vor der Nutzung der Dienste.
Der Vertrag zwischen Electra und dem Kunden kommt zustande, sobald Letzterer die ANVB akzeptiert.
Diese Annahme kann bei der Erstellung eines Kontos in der Applikation erfolgen, durch ausdrückliche Bestätigung der jeweils gültigen ANVB. Sie kann ebenso durch die direkte Nutzung einer Ladestation erfolgen, wobei diese Handlung als Anerkennung und Annahme der vorliegenden ANVB gilt.
Der Kunde bestätigt, die ANVB vor jeder Nutzung der Dienste zur Kenntnis genommen und uneingeschränkt akzeptiert zu haben.
ARTIKEL 2: ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Ladevorgang seines Fahrzeugs auf eine der folgenden drei Arten zu bezahlen:
1. Über das Zahlungsportal an der Ladestation: Der Kunde kann seine Ladesitzung direkt an der Station mit einer Bankkarte bezahlen. Die Zahlung kann kontaktlos direkt an der Ladestation erfolgen.
2. Über die Applikation: Der Kunde kann eine Bankkarte in seinem Konto hinterlegen, sodass die Zahlung automatisch erfolgt, sobald der Ladevorgang beendet ist. Die Applikation gewährt zudem Zugang zu Werbeangeboten, die dem Kunden vorteilhafte Tarifbedingungen ermöglichen können.
3. Über eine Ladekarte eines Partnerunternehmens: Der Kunde kann eine Ladekarte eines Unternehmens verwenden, um direkt an der Ladestation zu bezahlen. In diesem Fall wird der anzuwendende Preis vom Betreiber der Karte festgelegt, nicht von Electra.
ARTIKEL 3: FESTSETZUNG UND ÄNDERUNG DER PREISE
Die aktuellen Preise für die Dienste jeder einzelnen Ladestation sind in der Applikation einsehbar (im Abschnitt mit den Informationen zu den jeweiligen Ladestationen und im Bereich „FAQ“), auf der Website von Electra (im Abschnitt „Preise“) sowie direkt auf dem Bildschirm der jeweiligen Ladestation.
Bei der Zahlung über die Applikation oder direkt an der Ladestation wird ein von Electra garantierter Festpreis pro Kilowattstunde angewendet.
Bei der Zahlung über eine Ladekarte eines Partnerunternehmens wird der anzuwendende Preis vom Partnerunternehmen festgelegt, nicht von Electra.
Im Falle einer Preisänderung wird der Kunde über die neuen geltenden Tarife an den Ladestationen und in der Applikation informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Applikation kostenlos heruntergeladen werden kann und sämtliche mit der Internetnutzung oder der Verwendung eines Telefons, Computers, Tablets oder eines sonstigen Geräts verbundenen Kosten ausschließlich vom Kunden zu tragen sind.
ARTIKEL 4: EINZUGSERMÄCHTIGUNG BEI SPEICHERUNG EINER BANKKARTE
Wenn der Kunde ein Zahlungsmittel in der Applikation speichert (Kartennummer, Gültigkeitsdauer und CVV-Code), erteilt er Electra ausdrücklich die Ermächtigung, dieses Zahlungsmittel zur Begleichung sämtlicher an einer Station durchgeführter Ladevorgänge zu belasten.
Im Falle eines fehlgeschlagenen Erstzahlungsversuchs aus technischen Gründen oder mangels Deckung ermächtigt der Kunde Electra, den Einzug automatisch erneut über das hinterlegte Zahlungsmittel zu versuchen, innerhalb eines maximalen Zeitraums von 30 Tagen nach dem Datum der ursprünglichen Transaktion.
Der Kunde wird darüber informiert, dass die Daten in Bezug auf sein Zahlungsmittel von einem zertifizierten Zahlungsdienstleister (konform mit PCI-DSS) verarbeitet werden und zu keinem Zeitpunkt von Electra gespeichert werden.
ARTIKEL 5: RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
Die Abrechnung erfolgt zum am Tag des Ladevorgangs geltenden Tarif und wird dem Kunden nach Abschluss des Ladevorgangs in Rechnung gestellt und belastet. Ein Ladevorgang gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde ihn freiwillig unterbricht, ein Fehler auftritt oder der Betrag der vorherigen Zahlungsgenehmigung überschritten wird.
Wenn der Kunde seine Bankkarte in das Kartenterminal der Ladestation einführt und seine PIN auf der Tastatur eingibt, führt Electra eine Zahlungsvorautorisierung auf dieser Bankkarte in Höhe eines Höchstbetrags von neunundvierzig (49) Euro durch, die für maximal sieben (7) Kalendertage ab dem Ladevorgang gültig ist.
Die Rechnungen werden in elektronischer Form und monatlich ausgestellt. Die von Electra ausgestellten Rechnungen gelten bis zum Gegenbeweis als Nachweis der Transaktion zwischen den Parteien. Der Kunde hat eine Frist von acht (8) Kalendertagen ab Bereitstellung der Rechnung, um Einspruch zu erheben und entsprechende Belege vorzulegen.
Für Kunden, die die Electra-Applikation nutzen, stehen die Rechnungen in ihrem Persönlichen Bereich zur Verfügung oder werden in elektronischer Form ausgestellt. Die Rechnung beruht auf dem Vertragsverhältnis, das sich aus den vorliegenden ANVB zwischen dem Kunden und Electra oder einer ihrer Tochtergesellschaften ergibt.
ARTIKEL 6: VERZUGSZINSEN UND NICHTZAHLUNG
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung können die ausstehenden Bruttobeträge von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung oder Erinnerung mit Verzugszinsen belastet werden, die dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes entsprechen, innerhalb der durch das auf dem betreffenden Gebiet geltende Recht bestimmten Höchstgrenze. Electra benachrichtigt den Kunden im Falle eines Zahlungsverzugs per E-Mail. Diese Bestimmung gilt nicht für nicht-gewerbliche Kunden.
Darüber hinaus werden im Falle der Nichtzahlung pauschale Mahngebühren in Höhe von vierzig (40) Euro gemäß Artikel D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs fällig, sofern die Situation dies rechtfertigt. Auch diese Bestimmung gilt nicht für nicht-gewerbliche Kunden.
Im Falle vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung durch nicht-gewerbliche Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich wird der fällige Gesamtbetrag automatisch mit einem jährlichen Zinssatz von 4 % verzinst, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Electra informiert den Kunden per E-Mail.
ARTIKEL 7: VERWENDUNG VON PROMOTIONSCODES
Der Kunde kann durch Eingabe eines Promotionscodes in der Applikation vor dem Bezahlen eines Ladevorgangs von Rabatten oder Vorteilen profitieren. Diese Codes können auf folgende Weise verwendet werden:
- Wenn der Kunde einen Ladeplatz reserviert, kann er den Promotionscode bei der Reservierung eingeben. Er muss lediglich die gewünschte Station und den gewünschten Ladeplatz auswählen und den Code im dafür vorgesehenen Feld eingeben, bevor er die Reservierung bestätigt.
- Es ist ebenfalls möglich, einen Promotionscode zu verwenden, ohne vorher eine Reservierung vorzunehmen. In diesem Fall muss der Kunde die Applikation öffnen, den an der Station angebrachten QR-Code scannen, den entsprechenden Ladeplatz auswählen und den Promotionscode im Zahlungsabschnitt eingeben und anwenden.
- Die Promotionscodes sind auch mit der Autocharge-Funktion kompatibel. Um sie in diesem Rahmen zu nutzen, muss der Kunde einen Platz über die Applikation reservieren, den Code im vorgesehenen Feld eingeben und bestätigen. Nach Ankunft an der Station muss die Ladesitzung zwingend über diese Reservierung in der Applikation gestartet werden, damit der Code ordnungsgemäß berücksichtigt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Codes nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Electra zu vervielfältigen, zu verkaufen oder weiterzugeben. Promotionscodes können weder umgetauscht, erstattet noch in Bargeld umgewandelt werden.
ARTIKEL 8: VERWENDUNG VON EMPFEHLUNGSCODES
Wenn ein Kunde im Rahmen einer Einladung einen Empfehlungscode erhält, muss er zunächst die Electra-Applikation über den im SMS-Link enthaltenen Link herunterladen und anschließend sein Konto erstellen und konfigurieren.
Nach Aktivierung seines Kontos kann der Empfehlungscode eingegeben werden:
entweder bei der Reservierung eines Ladeplatzes,
oder direkt vor Beginn des Ladevorgangs bei Auswahl der Zahlungsmethode.
Der Empfehlungscode ermöglicht dem neuen Nutzer einen von Electra festgelegten Vorteil, gemäß den zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Bedingungen.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Codes nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Electra zu vervielfältigen, zu verkaufen oder weiterzugeben. Empfehlungscodes können weder umgetauscht, erstattet noch in Bargeld umgewandelt werden.
ARTIKEL 9: RESERVIERUNG EINES LADEPLATZES
Das Laden und Bezahlen über die Applikation ermöglicht dem Kunden die vorherige Reservierung eines Ladeplatzes.
Wenn der Kunde eine Ladekarte eines Partnerunternehmens verwendet oder direkt an der Ladestation zahlt, ist eine vorherige Reservierung nicht möglich.
Jede über die Applikation vorgenommene Reservierung muss innerhalb von dreißig (30) Minuten nach Beginn des reservierten Zeitfensters genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung automatisch storniert, es erfolgt keine Rechnungsstellung, und der Ladeplatz kann einem anderen Kunden zugewiesen werden.
Electra übernimmt keine Verantwortung für die tatsächliche Verfügbarkeit des reservierten Ladeplatzes.
ARTIKEL 10: KONTEN, DIENSTZUGANG UND VERWALTUNG
Electra bietet über die Applikation zwei Kontotypen an: das Nicht-Geschäftskonto, bestimmt für Privatpersonen, und das Geschäftskonto, ausschließlich für Unternehmen. Diese Konten ermöglichen dem Kunden die Verwaltung seiner Ladevorgänge, den Zugang zu spezifischen Diensten sowie die Reservierung von Ladeplätzen im Voraus.
Zur Funktion der Dienste über die Applikation kann der Kunde, falls gewünscht, die Standortfreigabe auf iOS- und Android-Betriebssystemen aktivieren.
Ein und derselbe Kunde kann innerhalb der Applikation ein persönliches und ein Geschäftskonto erstellen. Jedes Konto ist eigenständig und muss entsprechend seiner Bestimmung – privat oder geschäftlich – verwendet werden.
Der Kunde kann mehrere Fahrzeuge unter demselben Konto registrieren, je nach Bedarf. Er ist allein verantwortlich für den Zugang zu seinem Persönlichen Bereich und dessen Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde kann sein Konto über die Applikation deaktivieren. Er bleibt jedoch zur Zahlung aller offenen Beträge verpflichtet. In diesem Fall behält sich Electra das Recht vor, alle zugehörigen Dokumente ohne vorherige Benachrichtigung zu vernichten, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert.
Bei Eröffnung eines Geschäftskontos erklärt der Kunde, ein Gewerbetreibender im Sinne des französischen Verbraucherschutzgesetzes zu sein und über die notwendige Vertretungsmacht sowie die Berechtigung zur Nutzung der von Electra angebotenen Fahrzeugladedienste zu verfügen.
Der Geschäftskunde verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden nach Kontoeröffnung über die Applikation folgende Dokumente vorzulegen: einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie einen Identitätsnachweis des gesetzlichen Vertreters. Werden die Unterlagen nicht übermittelt oder belegen sie nicht die gewerbliche Eigenschaft des Kunden, behält sich Electra das Recht vor, das Konto nach vorheriger Benachrichtigung zu löschen.
ARTIKEL 11: ABONNEMENTSDIENST
Die von Electra angebotenen Abonnements gelten ausschließlich an den in Frankreich, Belgien, Italien und Luxemburg gelegenen Stationen.
Der Kunde kann ein Abonnement über die Applikation abschließen. Diese Abonnements gewähren, im Rahmen eines bestimmten monatlichen Stromvolumens, Vorzugspreise für das Laden.
Die Einzelheiten zu jedem Abonnement - Bedingungen, enthaltenes Volumen, Tarife - sind jederzeit über die Applikation oder die Website zugänglich.
Diese Abonnements sind ausschließlich für Privat- und Geschäftskunden bestimmt. Sie stehen weder Agenten noch Flottenmanagern im Sinne der vorliegenden Bedingungen zur Verfügung.
11.1 Einzug und Verwaltung der Abonnements
Das Abonnement wird per Bankkarte bezahlt, mit monatlichem automatischem Einzug, solange es aktiv ist. Im Fall eines fehlgeschlagenen Einzugs wird das Abonnement sofort gekündigt und der Kunde per E-Mail informiert.
Das Abonnement kann jederzeit über die Applikation gekündigt werden. Bei Kündigung im laufenden Monat erfolgt keine Rückerstattung für bereits gezahlte Monate.
Die Rechnungen für Abonnements und genutzte Dienste sind in der Applikation einsehbar. Der Kunde verpflichtet sich, seine Rechnungen regelmäßig zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Ausstellung der Rechnung zu melden.
11.2 Preisänderung
Electra behält sich das Recht vor, die Preise für Abonnements sowie die dazugehörigen Stromtarife jederzeit zu ändern. Jede Preisänderung (sei es der Abonnementspreis oder der Strompreis) wird den Nutzern vor der automatischen Verlängerung des Abonnements mitgeteilt.
11.2.1 Preisänderung zum Zeitpunkt der Verlängerung
Wenn Electra die Abonnementspreise ändert, treten die neuen Tarife nur bei der automatischen Verlängerung des Abonnements in Kraft. Die Kunden werden vor dem Verlängerungsdatum über die neuen Preise informiert und können das Abonnement über die Applikation kündigen, falls sie die neuen Tarife nicht akzeptieren.
11.2.2 Außerordentliche Preisänderung
Electra behält sich das Recht vor, die Abonnementspreise jederzeit zu ändern, auch vor der automatischen Verlängerung. In diesem Fall werden die Nutzer informiert und erhalten die Möglichkeit, das Abonnement über die Applikation zu kündigen. Bei Ablehnung der neuen Preise erfolgt eine anteilige Rückerstattung für den nicht genutzten Zeitraum.
11.2.3 Preisänderung und Kündigung
Der neue Tarif, ob zum Verlängerungsdatum oder im Rahmen einer außerordentlichen Änderung, tritt im Monat nach der Information in Kraft. Die Nutzer werden rechtzeitig vor dem Verlängerungsdatum informiert und können ihr Abonnement kündigen.
11.2.4 Differenzierte Tarife je nach Ort der Leistungserbringung
Die monatliche Abonnementgebühr bleibt unabhängig vom Nutzungsland gleich.
Allerdings variiert der Vorzugspreis pro Kilowattstunde (kWh) je nach dem Land, in dem der Ladevorgang tatsächlich stattfindet. Der Nutzer erhält somit bei jeder Ladung den in dem betreffenden Land geltenden Vorzugspreis – unabhängig von seiner Nationalität, seinem Wohnsitz oder dem Ort der Abonnementaktivierung.
Die jeweils geltenden Tarife je Land sind jederzeit über die Applikation und die Website einsehbar. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sich vor Nutzung des Ladedienstes über die gültigen Preise im betreffenden Land zu informieren.
11.3 Verzicht auf das Widerrufsrecht
Durch den Abschluss eines Abonnements erkennt der Nutzer an, dass das 14-tägige Widerrufsrecht nicht gilt, da der Dienst unmittelbar nach Abschluss beginnt. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Dienstbeginn den Verzicht auf das Widerrufsrecht gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes zur Folge hat.
11.4 Nutzung der Abonnements durch Geschäfts- und Privatkonten
Ein Kunde kann innerhalb der Applikation über ein persönliches sowie mehrere Geschäftskonten verfügen. Ein abgeschlossenes Abonnement gilt für sämtliche Konten des Kunden, sei es geschäftlich oder privat.
Abonnements, die über ein Geschäftskonto abgeschlossen wurden, sind jedoch ausschließlich für berufliche Zwecke bestimmt, während Abonnements über ein persönliches Konto nur für den privaten Gebrauch zulässig sind. Eine Nutzung eines persönlichen Abonnements über ein Geschäftskonto wird nicht toleriert, wenn dessen Verwendung übermäßig oder offensichtlich beruflich ist.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Nutzung der Abonnements auf deren Konformität zu überprüfen und bei Verstoß geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Aussetzung oder Kündigung des betreffenden Abonnements.
ARTIKEL 12: AUTOCHARGE-DIENST
Autocharge ermöglicht dem Kunden, den Ladevorgang seines Fahrzeugs automatisch zu starten, sobald es an eine Electra-Ladestation angeschlossen wird.
Dieser Dienst steht nur Kunden mit einem Konto in der Applikation zur Verfügung und muss bei einem ersten Ladevorgang über die Applikation aktiviert werden. Nur kompatible Fahrzeuge können diesen
Dienst nutzen. Die Liste der berechtigten Modelle ist in der Applikation verfügbar.
Der Ladevorgang beginnt mit dem Anschließen des Fahrzeugs und endet, wenn der Stecker wieder in die Station zurückgesteckt wird. Die Abrechnung erfolgt automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel zu den geltenden Tarifen.
Electra behält sich das Recht vor, Autocharge jederzeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder bei Zahlungsstörungen, Nichteinhaltung der Bedingungen oder Betrugsverdacht zu ändern, auszusetzen oder zu deaktivieren.
ARTIKEL 13: FREE PARK CHARGE DIENST ÜBER DIE APPLIKATION
Der Dienst „Free Park Charge“ ermöglicht Kunden den kostenlosen Zugang zu bestimmten kostenpflichtigen Partnerparkplätzen während der Dauer ihrer Ladesitzung an einer Electra-Station. Der Dienst steht nur Kunden mit einem Electra-App-Konto zur Verfügung und ist möglicherweise nicht in allen Gebieten aktiv.
Die Dauer des kostenlosen Parkens („Kulanzzeit“) variiert je nach Partner und wird in der Applikation sowie an der Station angezeigt. Überschreitet der Parkvorgang diese Zeit, muss der Kunde den übermäßigen Zeitraum zum gültigen Tarif des Parkhauses bezahlen.
Um den Dienst nutzen zu können, muss der Kunde eine Ladesitzung von mindestens 2 Minuten und 500 Wh starten. Es wird dann ein einzigartiger QR-Code in der Applikation angezeigt und per E-Mail versandt, der bei Einhaltung der Kulanzzeit den kostenlosen Ausgang aus dem Parkplatz ermöglicht.
Electra behält sich das Recht vor, diesen Dienst jederzeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen zu ändern, auszusetzen oder einzuschränken.
ARTIKEL 14: STATION ACCESS DIENST ÜBER DIE APPLIKATION
Der Dienst „Station Access“ ermöglicht es Kunden, Zugang zu bestimmten Electra-Ladestationen zu erhalten, die sich in geschlossenen Bereichen befinden (Hotels, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Flughäfen usw.). Der Zugang erfolgt über die Electra-App, mit der Schranken, Tore und Fußgängerzugänge zu den Stationen geöffnet werden können.
Um diesen Dienst zu nutzen, muss der Kunde entweder eine Station über die Applikation reservieren oder, wenn keine Reservierung besteht, den QR-Code am Zugang scannen, um einen Zugangscode per SMS zu erhalten. In bestimmten Parkhäusern ist der Zugang auch über Kennzeichenerkennung automatisiert.
Electra behält sich das Recht vor, diesen Dienst jederzeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen zu ändern, auszusetzen oder einzuschränken.
ARTIKEL 15: ZUGANG ZU DEN LADESTATIONEN VON DRITTANBIETERN (eMSP-DIENST)
Electra bietet über ihre App einen Zugang zu Ladestationen, die von Drittanbietern betrieben werden (im Folgenden "Drittanbieter-CPOs"), und handelt dabei als Anbieter von Elektromobilitätsdiensten (e-Mobility Service Provider oder "eMSP-Dienst"). Dieser Service ermöglicht es professionellen und privaten Kunden, ein weitreichendes Netz von Ladestationen zu nutzen, die weder im Besitz von noch betrieben von Electra sind, sondern dank Partnerschaften mit Drittanbieter-CPOs zugänglich gemacht werden.
Die betreffenden Ladestationen sind in der App deutlich als von Drittanbieter-CPOs betrieben gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung erfolgt insbesondere durch das Logo des Drittanbieters oder durch andere eindeutige Hinweise.
Die Nutzungsbedingungen der Ladestationen, einschließlich Preise, verfügbare Ladeleistung, mögliche Zugangsbeschränkungen, maximal erlaubte Ladezeit oder andere betriebliche Besonderheiten, werden einseitig vom jeweiligen Drittanbieter-CPO festgelegt. Einige dieser Informationen können in der App angezeigt werden, sofern sie Electra mitgeteilt wurden, dienen jedoch ausschließlich zur Information. Electra überprüft weder die Richtigkeit noch die Aktualität dieser Informationen, die allein in die Verantwortung des jeweiligen Drittanbieters fallen.
Die Bezahlung von Ladevorgängen an Ladestationen von Drittanbieter-CPOs erfolgt über die App, zu den gleichen Bedingungen wie bei den anderen von Electra angebotenen Diensten. Der Kunde wird vor Beginn des Ladevorgangs über den geltenden Tarif informiert. Die Abrechnung erfolgt zentral über Electra, die je nach vertraglicher Vereinbarung mit dem jeweiligen Drittanbieter-CPO als Abrechnungsstelle oder Zahlungsdienstleister fungieren kann. Die Rechnung wird dem Kunden im persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt.
Bei Störungen, fehlerhaften Anzeigen an der Station, defekten Kabeln oder anderen technischen Problemen an einer von einem Drittanbieter-CPO betriebenen Station wird der Kunde gebeten, sich an den an der Station angegebenen Supportdienst zu wenden. Dieser Service wird vom Drittanbieter-CPO bereitgestellt, der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Station allein verantwortlich ist.
Für Fragen zur Abrechnung, Nutzung der App oder Verwaltung des Kontos kann sich der Kunde an Electra unter help@go-electra.com oder über das in die App integrierte Kontaktformular wenden.
ARTIKEL 16: VORSICHTSMASSNAHMEN BEI DER NUTZUNG DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, die Ladestationen und die in den Stationen zur Verfügung gestellte Ausrüstung entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers sowie mit kompatibler und zugelassener Ausrüstung zu verwenden. Electra lehnt jede Verantwortung für Funktionsstörungen oder Schäden ab, die aus der Nutzung nicht konformer oder ungeeigneter Ausrüstung resultieren.
Jede durch unsachgemäße Nutzung verursachte Beschädigung liegt in der Verantwortung des Kunden, der verpflichtet ist, Electra für alle daraus entstehenden Schäden zu entschädigen. Der Kunde haftet ebenfalls für jede Verschlechterung, Veränderung oder Zerstörung der Einrichtungen infolge unsachgemäßer Benutzung.
ARTIKEL 17: VERFAHREN BEI STÖRUNGEN ODER FUNKTIONSFEHLERN
Der Kunde muss sämtliche Warnhinweise oder Alarme befolgen, die auf der Ladestation angezeigt oder über die Applikation übermittelt werden. Im Fall einer technischen Störung steht ein Supportdienst direkt an der Ladestation oder über die Electra-App zur Verfügung.
Der Kunde kann den Kundendienst auch per E-Mail unter help@go-electra.com oder telefonisch unter der auf dem Terminal der betreffenden Station angegebenen Nummer kontaktieren. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind über die Applikation einsehbar.
ARTIKEL 18: PFLICHTEN DES KUNDEN BEI DER NUTZUNG DER LADESTATIONEN
Der Kunde hat den Dienst gemäß den nachstehenden Vorschriften und ausschließlich zum vorgesehenen Zweck, nämlich dem Laden eines Fahrzeugs, zu verwenden.
Dementsprechend verpflichtet sich der Kunde insbesondere zu Folgendem:
Die markierten Parkplätze in der Station zu respektieren und sein Fahrzeug nur auf verfügbaren Ladeplätzen abzustellen;
Bei einer Reservierung ausschließlich den ihm zugewiesenen Ladeplatz zu nutzen;
Vor der Nutzung die einwandfreie Funktion der Ladestation zu prüfen, insbesondere durch Kontrolle, ob der Bildschirm aktiv ist und der Ladevorgang nach Anschluss des Kabels ordnungsgemäß beginnt;
Die Ladestation nur entsprechend den angezeigten Anweisungen und unter Beachtung der Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu benutzen;
Ausschließlich das an der Station befestigte Kabel zu verwenden und es korrekt an das Fahrzeug anzuschließen;
Bei Warnmeldungen oder Signalen die Anweisungen zu befolgen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Fahrzeugs und Dritter zu gewährleisten. Der Kunde muss insbesondere den Ladevorgang abbrechen oder nicht starten, wenn eine Warnung vor oder während der Ladesitzung erscheint;
Nach Beendigung des Ladevorgangs das Kabel korrekt an der Station zurückzulegen und im vorgesehenen Fach zu verstauen.
Electra unterliegt im Rahmen der Erbringung ihrer Dienste einer Mittelverpflichtung, d. h., sie verpflichtet sich, alle angemessenen Mittel einzusetzen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, ohne ein bestimmtes Ergebnis garantieren zu können.
ARTIKEL 19: HAFTUNG
19.1 Haftung des Kunden
Der Kunde ist für sein Konto und dessen Nutzung verantwortlich. Alle über die Applikation durchgeführten Transaktionen gelten daher als vom Kunden selbst getätigt. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des Kontos kann der Kunde gegenüber Electra für sämtliche daraus resultierenden Schäden haftbar gemacht werden.
Der Kunde ist ebenfalls für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos zu verhindern. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte muss der Kunde Electra unverzüglich informieren.
Der Kunde kann sein Konto jederzeit über die Applikation deaktivieren. Dennoch bleibt er für alle zum Zeitpunkt der Deaktivierung offenen Zahlungen verantwortlich. Electra behält sich das Recht vor, sämtliche mit dem deaktivierten Konto verbundenen Daten und Dokumente ohne Vorankündigung zu löschen, was der Kunde ausdrücklich anerkennt und akzeptiert.
Der Kunde kann ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn durch sein Verschulden Schäden an der Ladestation entstehen.
Im Rahmen des Dienstes Free Park Charge bleibt der Kunde für die Einhaltung der Parkplatzordnung sowie für eventuelle Gebühren bei Überschreitung der Kulanzzeit verantwortlich. Electra lehnt jede Haftung für Fehler des Partners bei der Anwendung der Parkbedingungen oder Gebühren ab.
Im Rahmen des Dienstes Autocharge liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Kompatibilität seines Fahrzeugs sowie die korrekte Konfiguration seines Kontos in der Applikation zu überprüfen.
Im Rahmen des eMSP-Dienstes verpflichtet sich der Kunde, die Ladepunkte von Drittanbietern unter Einhaltung der vor Ort angegebenen Sicherheitsregeln und Anweisungen zu nutzen, die vom jeweiligen Drittanbieter-CPO festgelegt werden. Die Nichteinhaltung dieser Anweisungen oder die Verwendung nicht konformer Ausrüstung (Kabel, Stecker, Adapter usw.) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Electra übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Ladepunkte von Drittanbietern entstehen.
19.2 Haftung von Electra
Electra haftet gegenüber dem Kunden für alle direkten, nachgewiesenen und bestimmten Schäden, die auf eine Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Dienste zurückzuführen sind. Im Falle einer Haftung ist die Höhe der von Electra zu leistenden Entschädigung – ungeachtet der Anzahl der Ursachen – auf den für den betreffenden Dienst berechneten Betrag begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist, gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Electra haftet in keinem Fall für das Fehlen verfügbarer Parkplätze in einer Ladestation oder für die missbräuchliche Nutzung einer Station durch den Kunden oder Dritte.
Electra haftet nicht für Vandalismus an einem Fahrzeug während des Ladevorgangs oder für Dienstunterbrechungen, die auf Stromausfall, Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder technische Störungen zurückzuführen sind, die die App oder die Ladestationen vorübergehend beeinträchtigen.
Schließlich haftet Electra nicht für betrügerische oder böswillige Handlungen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hackerangriffe oder unbefugten Zugriff auf Kundenkonten. Obwohl Electra angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreift, obliegt es auch dem Kunden, seine persönlichen Daten zu schützen und verdächtige Aktivitäten unverzüglich zu melden.
Electra unternimmt alles, um die Kontinuität der Dienste sicherzustellen, kann jedoch für vorübergehende Unterbrechungen oder Ausfälle, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht haftbar gemacht werden. Diese Situationen werden schnellstmöglich behoben.
Im Rahmen des Dienstes Station Access haftet Electra nicht für Zugangsverweigerungen infolge von Fehlfunktionen des Zugangssystems eines Grundstückspartners oder Identifizierungsfehlern des Fahrzeugs. Die spezifischen Zugangs- und Parkbedingungen der Partnerstandorte gelten weiterhin und müssen vom Kunden eingehalten werden.
Im Rahmen des Dienstes Free Park Charge übernimmt Electra keine Garantie für die Verfügbarkeit von Ladeplätzen oder für die Verfügbarkeit des Dienstes in allen Partnerstationen. Sie haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit des Dienstes, für Parkplatzschließungen oder für Funktionsstörungen der Partnerausstattung.
Im Rahmen des Dienstes Autocharge haftet Electra nicht im Falle eines Scheiterns des Dienstes, das das Laden verhindert. Bei Funktionsstörungen kann der Kunde auf eine andere Aktivierungsmethode zurückgreifen.
Im Rahmen des eMSP-Dienstes übernimmt Electra keine Verantwortung für die Nichtverfügbarkeit, Störung, technische Ausfälle, Stromunterbrechungen oder mangelhafte Leistung an einer von einem Drittanbieter-CPO betriebenen Station. Ebenso haftet Electra nicht für Tariffehler, ungenaue oder veraltete Daten zu den Ladepunkten von Drittanbietern oder für Folgen einer unsachgemäßen Nutzung durch den Kunden. Jeglicher Verlust, Schaden, Verzögerung oder Nachteil, der direkt oder indirekt mit der Nutzung einer von einem Drittanbieter-CPO betriebenen Ladestation verbunden ist, liegt in der alleinigen Verantwortung des Drittanbieters.
Electra agiert ausschließlich als technischer und kommerzieller Vermittler. Sie stellt die Zugangsschnittstelle bereit, zentralisiert verfügbare Informationen und verwaltet die Abrechnung im Namen der Drittanbieter-CPOs. Electra schuldet lediglich eine Leistung nach bestem Bemühen und übernimmt keine Verantwortung für Betrieb, Wartung, Sicherheit oder Konformität der Ladeinfrastruktur von Drittanbietern.
ARTIKEL 20: VERSICHERUNG
Der Kunde bestätigt, dass jedes Fahrzeug, das aufgeladen wird, bei einer allgemein anerkannten Versicherungsgesellschaft versichert ist, und verpflichtet sich, diesen Versicherungsschutz während der gesamten Nutzungsdauer der Dienste von Electra aufrechtzuerhalten.
ARTIKEL 21: BESTIMMUNGEN, DIE AUSSCHLIESSLICH FÜR GEWERBLICHE KUNDEN GELTEN
21.1 Unvorhergesehene Umstände
Im Falle des Eintritts unvorhersehbarer Umstände bei Vertragsschluss zwischen Electra und einem gewerblichen Kunden und gemäß Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuchs kann die Partei, die durch eine übermäßig belastende Ausführung betroffen ist, ohne dieses Risiko übernommen zu haben, eine Neuverhandlung der vertraglichen Bedingungen verlangen.
Jede Aufforderung zur Neuverhandlung muss begründet und der anderen Partei auf eine Weise mitgeteilt werden, die einen Nachweis über den Erhalt ermöglicht.
Im Falle des Scheiterns oder der Verweigerung der Neuverhandlung können die Parteien einvernehmlich eine Anpassung oder Kündigung des Vertrags vereinbaren. Kommt innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande, kann jede Partei das Gericht anrufen, das eine Anpassung oder Auflösung des Vertrags nach eigenem Ermessen anordnen kann.
21.2 Höhere Gewalt
Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen Electra und einem gewerblichen Kunden gilt jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen durch angemessene Maßnahmen nicht verhindert werden können, als Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs. Das Auftreten eines solchen Ereignisses setzt die Ausführung der davon betroffenen Verpflichtungen aus.
Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei muss die andere Partei unverzüglich auf nachweisbare Weise darüber informieren und auch das Ende des Ereignisses mitteilen.
Wenn das Leistungshindernis länger als drei Monate andauert, kann jede Partei die Vertragskündigung verlangen. Bei endgültigem Leistungshindernis wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst und die Parteien werden von ihren Verpflichtungen entbunden, gemäß den Artikeln 1351 und 1351-1 des Zivilgesetzbuchs.
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt.
21.3 Vertraulichkeit
Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen Electra und einem gewerblichen Kunden verpflichten sich die Parteien, sämtliche Vertragsbedingungen sowie alle im Rahmen dieses Vertrags ausgetauschten vertraulichen Informationen während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung – unabhängig vom Grund – vertraulich zu behandeln.
Von Natur aus vertraulich gelten insbesondere alle geschäftlichen, finanziellen, strategischen, rechtlichen oder technischen Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Nicht als vertraulich gelten Informationen:
die der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt oder danach rechtmäßig veröffentlicht wurden;
die rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden;
deren Offenlegung ausdrücklich von der anderen Partei genehmigt wurde.
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen Informationen und
Dokumente vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung zu nutzen.
Sie verpflichten sich, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben – mit Ausnahme ihres Personals oder ihrer Dienstleister, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen – und von allen Personen mit Zugang zu diesen Informationen eine gleichwertige Verschwiegenheitserklärung einzuholen.
21.4 Geistiges Eigentum
Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen Electra und einem gewerblichen Kunden führt der vorliegende Vertrag in keinem Fall zur Übertragung von Rechten am geistigen Eigentum noch zur
Gewährung einer Nutzungslizenz für irgendein geistiges Eigentumsrecht.
Jede Partei behält sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, die sie innehat, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Patente, Marken, Urheberrechte, Designs, Know-how sowie alle vergleichbaren Rechte.
ARTIKEL 22: KOMMERZIELLE REFERENZEN UND STANDORTINFORMATIONEN
Die Namen von Unternehmen oder Geschäften, die in den Beschreibungen in der Applikation genannt werden, dienen ausschließlich Informationszwecken, um den Kunden bei der Lokalisierung der Ladestationen zu helfen. Diese Nennungen stellen in keinem Fall eine Partnerschaft, Zugehörigkeit oder Billigung durch die genannten Unternehmen dar.
ARTIKEL 23: PERSONENBEZOGENE DATEN
Durch die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen akzeptiert der Kunde ebenfalls die Datenschutzrichtlinie von Electra, die unter folgender Adresse abrufbar ist: https://www.go-electra.com/de/privacy/.
Electra wendet die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten an und hält diese ein, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (nachfolgend „DSGVO“), sowie die nationalen Gesetze, die zur Umsetzung oder Ergänzung dieser Verordnung in den Gebieten erlassen wurden, in denen Electra tätig ist.
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden von Electra in ihrer Funktion als Verantwortlicher gemäß den oben genannten Bestimmungen verarbeitet. Die erhobenen personenbezogenen Daten sind in erster Linie für Electra bestimmt, können jedoch auch unter strikter Beachtung der zulässigen Zwecke an unsere Partner, Dienstleister und Unterauftragnehmer weitergegeben werden.
Die Daten werden im Rahmen des Abschlusses und der Erfüllung des Electra-Dienstes erhoben. Die Angabe bestimmter Daten ist zwingend erforderlich, wenn diese für die Verwaltung des Vertrags, die Abrechnung, das Inkasso oder die Ausübung des Widerrufsrechts notwendig sind. Die Nichtbereitstellung dieser Daten führt dazu, dass der Kunde den Electra-Dienst nicht nutzen kann.
Die elektronische Zusendung von Werbemitteilungen durch Electra oder ihre Partner ist nur zulässig, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich eingewilligt hat.
Die von Electra erhobenen Daten werden so lange gespeichert, wie die Electra-App installiert ist und das Konto aktiv bleibt, sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab der Deaktivierung des Kontos oder, im Falle einer Aufladung per Bankkarte, für drei (3) Jahre ab der letzten Aufladung.
Der Kunde hat hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht, der Nutzung der Daten zu Zwecken der Direktwerbung kostenfrei zu widersprechen, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde kann diese Rechte geltend machen, indem er sich bei Bedarf unter Nachweis seiner Identität an Electra per E-Mail an dpo@go-electra.com oder über seinen persönlichen Bereich wendet. Bezüglich elektronischer Werbemitteilungen kann der Kunde über den in den von Electra gesendeten E-Mails enthaltenen Abmeldelink widersprechen.
Electra setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um den Verlust, den Missbrauch, die Veränderung oder die Löschung personenbezogener Daten zu verhindern. Diese Maßnahmen werden an die Sensibilität der verarbeiteten Daten und das Risiko angepasst, das die Verarbeitung oder ihre Durchführung mit sich bringt.
Im Falle einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten wird Electra den Kunden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben informieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie unter folgender Adresse: https://www.go-electra.com/de/privacy/.
Für weitere Fragen können Sie sich an folgende Adresse wenden: dpo@go-electra.com.
ARTIKEL 24: TELEFONWERBUNG UND WIDERSPRUCHSRECHT (BLOCTEL)
Für das französische Staatsgebiet verpflichtet sich Electra gemäß Artikel L.223-1 des Verbraucherschutzgesetzes, die Vorschriften zur Telefonwerbung einzuhalten und keine Verbraucher zu kontaktieren, die auf der Sperrliste Bloctel eingetragen sind, außer in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Wenn Sie keine Telefonwerbung wünschen, können Sie sich kostenlos unter www.bloctel.gouv.fr eintragen.
Jede Zuwiderhandlung kann über die Plattform SignalConso gemeldet werden (https://signal.conso.gouv.fr).
Für das italienische Staatsgebiet verpflichtet sich Electra gemäß Artikel 130 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003, die Vorschriften zur Telefonwerbung einzuhalten und keine Verbraucher zu kontaktieren, die im „Registro delle Opposizioni“ eingetragen sind, außer in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Wenn Sie keine Anrufe wünschen, können Sie sich kostenlos unter folgender Adresse eintragen: https://registrodelleopposizioni.it/.
Zuwiderhandlungen können über https://registrodelleopposizioni.it/segnala-un-illecito-2 gemeldet werden.
ARTIKEL 25: SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden ANVB für nichtig, unanwendbar oder als nicht geschrieben erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die betreffende Bestimmung wird dann durch eine anwendbare Rechtsnorm ersetzt, die eine gleichwertige Wirkung entfaltet und mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.
ARTIKEL 26: VERZICHT AUF DAS WIDERRUFSRECHT – LADEDIENSTE
Der Kunde erkennt an, dass der Ladedienst unmittelbar nach der Bestellung ausgeführt und vollständig vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erbracht wird.
Folglich stimmt der Kunde durch Bestätigung der Bestellung ausdrücklich der sofortigen Ausführung des Dienstes zu und erkennt an, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Ladevorgang über die Applikation oder direkt an der Station gestartet wurde.
ARTIKEL 27: GELTUNG, ANWENDUNG UND ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen (ANVB) gelten auf unbestimmte Zeit.
Die ANVB sind über die Website und die Applikation der Gesellschaft zugänglich. Mit der Nutzung einer dieser Schnittstellen akzeptiert der Kunde die zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden ANVB – sei es bei gelegentlicher Nutzung einer Station oder über die Applikation.
Electra behält sich das Recht vor, die vorliegenden ANVB zu ändern, insbesondere aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Entwicklungen. Jede Änderung der ANVB wird dem Kunden per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse mitgeteilt.
Wenn die Änderung geeignet ist, die Rechte oder Interessen des Kunden zu beeinträchtigen, steht diesem ein Widerspruchsrecht zu. Dieses muss innerhalb eines (1) Monats nach Erhalt der Mitteilung ausgeübt werden, durch Nachricht an folgende Adresse: help@go-electra.com. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Widerspruch vor deren Ablauf übermittelt wurde.
Ohne Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert und der Vertrag wird auf Basis der neuen ANVB fortgeführt. Der Kunde wird ausdrücklich im Text der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Erfolgt die Änderung jedoch ausschließlich aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben und beschränkt sich auf das rechtlich Erforderliche, besteht kein Widerspruchsrecht.
Im Falle eines fristgerechten und gültigen Widerspruchs bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Electra behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Monaten zu kündigen, wenn dessen Fortführung technisch, wirtschaftlich oder rechtlich unmöglich oder unzumutbar ist. Die Kündigung ist per E-Mail innerhalb eines (1) Monats nach Eingang des Widerspruchs an die letzte vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
ARTIKEL 28: SPRACHEN UND ÜBERSETZUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen können in andere Sprachen übersetzt werden, um deren Lesbarkeit und Verständnis zu erleichtern.
Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen in der Auslegung zwischen den verschiedenen Sprachversionen hat die französische Fassung Vorrang.
ARTIKEL 29: ANWENDBARES RECHT, STREITBEILEGUNG UND GERICHTSSTAND
29.1 Anwendbares Recht auf die ANVB
Ist der Kunde ein gewerblicher Kunde, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Electra-Applikation oder der damit verbundenen Dienste der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts von Paris.
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des französischen Rechts, gelten die gesetzlichen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit. Der Kunde kann insbesondere die Gerichte an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort anrufen.
Ist der Kunde ein nicht-gewerblicher Kunde, kann – vorbehaltlich zwingender Vorschriften zum Schutz der örtlichen Zuständigkeit, insbesondere solcher zum Verbraucherschutz – jede Streitigkeit vor die Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts von Paris oder vor die Gerichte des EU-Mitgliedstaates gebracht werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Electra-Applikation, den angebotenen Diensten und den vorliegenden ANVB unterliegen ausschließlich französischem Recht. Zwingende günstigere Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Jede Beschwerde im Zusammenhang mit den ANVB oder den von Electra erbrachten Dienstleistungen kann der Kunde per E-Mail an folgende Adresse richten: help@go-electra.com.
29.2 Streitbeilegung für nicht-gewerbliche Kunden
In Frankreich kann der nicht-gewerbliche Kunde den Verbrauchermediator anrufen. Der für Electra zuständige Mediator ist: Alain YUNG-HING, erreichbar unter folgender Adresse: ayunghing@free.fr. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
In Österreich kann sich der nicht-gewerbliche Kunde an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte mit Sitz in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 103/1/18 wenden. Anträge können online über http://www.verbraucherschlichtung.or.at, per E-Mail oder postalisch gestellt werden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
29.3 Streitbeilegung für gewerbliche Kunden
Im Falle von Streitigkeiten über die Vertragserfüllung zwischen Electra und einem gewerblichen Kunden verpflichten sich die Parteien, sich innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt eines Einschreibens mit Rückschein oder einer E-Mail, die von einer Partei versandt wurde, zu einem Treffen zusammenzufinden.