die Electra-App herunterladen
die Electra-App herunterladen







persönlich zur Seite
Nach der Eignungsprüfung erstellt Electra eine erste Wirtschaftlichkeitsanalyse für Ihren Standort, die unter anderem auch die vorgesehene Miete enthält.
Wir bieten in der Regel zwei Optionen für die Mietzahlung an::
Option 1: feste Miete
Option 2: feste Miete + leistungsabhängige Variable (Auszahlung eines Prozentsatzes des erzielten Umsatzes)
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist dies durchaus möglich. Insbesondere muss die Parkgarage mit Sprinkleranlagen versehen sein und den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen (PS 2006). Um die Eignung Ihres Standorts zu ermitteln, gehen wir im Rahmen der ersten Gespräche näher auf die erforderlichen Kriterien ein.
Wir prüfen verschiedene Kriterien, um die Servicequalität für unsere Kunden, die Kontinuität der von uns angebotenen Standorte sowie die langfristige Rentabilität eines Standorts zu gewährleisten.
Wir überprüfen jeden einzelnen Standort auf sein individuelles Potenzial.
Insbesondere achten wir auf die folgenden Kriterien:
Geografische Lage (Verkehrsfluss, Verkehrsachsen, Stadtgebiet oder Stadtnähe, nahegelegene Electra-Stationen);
Verfügbare Fläche (in der Regel 8 bis 16 Parkplätze). Kleinere Stellplätze werden insbesondere in Gebieten mit Parkplatzmangel in Betracht gezogen;
24/7-Zugang für alle (Möglichkeit zur Schrankeröffnung für Electra-Kunden);
Potenzielle Nutzer in der näheren Umgebung (z. B. ein Fuhrpark mit Elektrofahrzeugen).
Im Falle von Schäden, Vandalismus oder Unfällen an der Station deckt die durch Electra abgeschlossene Haftpflichtversicherung den Schaden.
In der Regel wird ein zivilrechtlicher Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren abgeschlossen. Bei Bedarf können wir Ihnen einen Musterpachtvertrag zukommen lassen, der Ihnen die Einzelheiten veranschaulicht. Beide Parteien sollen Vorteile aus diesem Vertrag ziehen: Er garantiert Ihnen ein langfristiges Einkommen und ermöglicht es Electra, die Investitionskosten für die Station zu tilgen. In Einzelfällen sind Sonderregelungen möglich.
Wir bieten Ihnen einen Drittinvestor-Vertrag an. In diesem Rahmen übernimmt Electra 100 % der Kosten für die Installation und den Betrieb der Anlage.
Das heißt konkret, dass Electra die Materialbeschaffung (Ladesäulen, Transformator) sowie die Verwaltungsformalitäten (Anträge auf Anschluss an das Stromnetz, Anträge beim Rathaus) verwaltet. Gleiches gilt für das Ingenieurbüro, die Koordination der Installation sowie die Inbetriebnahme der Station durch eine Zertifizierungsstelle.
Sobald die Station in Betrieb ist, kümmert sich Electra um ihre Instandhaltung, was insbesondere die Wartung und den Kundenservice (rund um die Uhr verfügbar, mit Sitz in Frankreich) umfasst.
Des Weiteren überweist Electra dem Standortbesitzer eine Miete für die Anmietung des Geländes.
einrichten
