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Sonstige öffentlich zugängliche Parkplätze
Bis zum Jahr 2025 muss 1 von 20 Parkplätzen das Aufladen von Elektrofahrzeugen ermöglichen
Mit Electra nutzen Sie die gesetzlichen Auflagen des Elektromobilitätsgesetzeszu Ihrem Vorteil!
Einkommen generieren
Erzielen Sie langfristige Pachterträge: wir mieten Ihre Parkplätze zu einem attraktiven Tarif.
Serviceleistungen anbieten
Bieten Sie Ihren Kunden einen nutzbringenden Service und ein unvergleichliches Ladeerlebnis.
Auslastung erhöhen
Gewinnen Sie neue Kunden unter Electra-Mitgliedern und weiteren Elektrofahrzeugbesitzern.
Die idealen Hubs für Ihren Parkplatz
Wir passen die Ladestationen und Anzahl der Plätze an Ihre Räumlichkeiten und Wünsche an.
Mittige Ladestation
Ladestation am Platzende
Alpitronic 150
Alpitronic 300
X Charge
Alpitronic 150
Für kleine Parkplätze im Freien. Leistung: 150 kW.
Alpitronic 300
Für große Parkplätze im Freien. Max. Leistung: 300 kW
X Charge
Für Tiefgaragen. Max. Leistung: 150 kW
Ein echter Mehrwert für Ihren Standort
Electra-App
Einfach und zuverlässig
Praktische App
Reservierungsoption
Fairer Preis pro kWh
Kreditkartenzahlung möglich
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Electra-Ladeumgebung
Moderne Hubs
Aufladung in 20 Minuten
Erstklassiger Service
Intelligente Energieausgabe
Kreditkartenzahlung möglich
Großer Parkplatz
Gewinnen Sie neue Kunden
Anlaufstelle für Elektrofahrzeuge
Bekanntmachung im Electra-Netzwerk
Aktionen und Angebote während des Ladevorgangs
Wir kümmern uns um alles
Sofort einsatzbereit
Die Hubs werden von Electra installiert und betrieben. Wir kümmern uns um alles!
Vollkommen investionsfrei
Electra trägt sämtliche Investitionen und Betriebskosten.
Sichere Stromversorgung
Die Hubs werden an ein neues Stromnetz angeschlossen, ohne die Leistung Ihres bestehenden Netzes einzuschränken.
Für Sie maßgeschneidert
Jeder Hub wird durch unser Ingenieurbüro eigens für Ihren Standort konzipiert.
Wir stehen Ihnen
persönlich zur Seite
Ihr Projekt ist in weniger als 9 Monaten startbereit
1
Erster Kontakt: Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder direkt unter hello@go-electra.com.
Nur ein Klick!
2
Projektvalidierung: Wir prüfen gemeinsam die Tragfähigkeit Ihres Projekts.
48 Stunden
3
Technische Besichtigung: Gemeinsam überprüfen wir die Eignung Ihres Standorts.
24 Stunden
4
Vertragsabschluss: Wir definieren den Projektrahmen und die Pachtkonditionen.
1 Woche
5
Installation: Mit Rücksicht auf Ihren Standort und Ihre Tätigkeit führen wir die umsichtige Installation der Stationen aus.
4 bis 8 Monate
6
Miete: Sobald der Hub in Betrieb ist, erhalten Sie Ihre Pachtzahlungen.
Bis Ende der Vertragslaufzeit
Häufig gestellte Fragen
Welche Art von Miete zahlt Electra an die Standortbesitzer?

Nach der Eignungsprüfung erstellt Electra eine erste Wirtschaftlichkeitsanalyse für Ihren Standort, die unter anderem auch die vorgesehene Miete enthält.

Wir bieten in der Regel zwei Optionen für die Mietzahlung an::

  • Option 1: feste Miete

  • Option 2: feste Miete + leistungsabhängige Variable (Auszahlung eines Prozentsatzes des erzielten Umsatzes)

Kann ich einen Electra-Hub in meiner Tiefgarage einrichten?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist dies durchaus möglich. Insbesondere muss die Parkgarage mit Sprinkleranlagen versehen sein und den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen (PS 2006). Um die Eignung Ihres Standorts zu ermitteln, gehen wir im Rahmen der ersten Gespräche näher auf die erforderlichen Kriterien ein.

Welche Kriterien muss mein Standort für die Einrichtung eines Electra-Hubs erfüllen?

Wir prüfen verschiedene Kriterien, um die Servicequalität für unsere Kunden, die Kontinuität der von uns angebotenen Standorte sowie die langfristige Rentabilität eines Standorts zu gewährleisten.

Wir überprüfen jeden einzelnen Standort auf sein individuelles Potenzial.

Insbesondere achten wir auf die folgenden Kriterien:

  • Geografische Lage (Verkehrsfluss, Verkehrsachsen, Stadtgebiet oder Stadtnähe, nahegelegene Electra-Stationen);

  • Verfügbare Fläche (in der Regel 8 bis 16 Parkplätze). Kleinere Stellplätze werden insbesondere in Gebieten mit Parkplatzmangel in Betracht gezogen;

  • 24/7-Zugang für alle (Möglichkeit zur Schrankeröffnung für Electra-Kunden);

  • Potenzielle Nutzer in der näheren Umgebung (z. B. ein Fuhrpark mit Elektrofahrzeugen).

Was passiert im Falle von Schäden, Vandalismus oder Unfällen an der Station?

Im Falle von Schäden, Vandalismus oder Unfällen an der Station deckt die durch Electra abgeschlossene Haftpflichtversicherung den Schaden.

Welcher rechtliche Rahmen gilt für die Partnerschaft mit Electra?

In der Regel wird ein zivilrechtlicher Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren abgeschlossen. Bei Bedarf können wir Ihnen einen Musterpachtvertrag zukommen lassen, der Ihnen die Einzelheiten veranschaulicht. Beide Parteien sollen Vorteile aus diesem Vertrag ziehen: Er garantiert Ihnen ein langfristiges Einkommen und ermöglicht es Electra, die Investitionskosten für die Station zu tilgen. In Einzelfällen sind Sonderregelungen möglich.

Wer trägt die Kosten für die Installation und den Betrieb der Station?

Wir bieten Ihnen einen Drittinvestor-Vertrag an. In diesem Rahmen übernimmt Electra 100 % der Kosten für die Installation und den Betrieb der Anlage.

Das heißt konkret, dass Electra die Materialbeschaffung (Ladesäulen, Transformator) sowie die Verwaltungsformalitäten (Anträge auf Anschluss an das Stromnetz, Anträge beim Rathaus) verwaltet. Gleiches gilt für das Ingenieurbüro, die Koordination der Installation sowie die Inbetriebnahme der Station durch eine Zertifizierungsstelle.

Sobald die Station in Betrieb ist, kümmert sich Electra um ihre Instandhaltung, was insbesondere die Wartung und den Kundenservice (rund um die Uhr verfügbar, mit Sitz in Frankreich) umfasst.

Des Weiteren überweist Electra dem Standortbesitzer eine Miete für die Anmietung des Geländes.

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