Elektroauto Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sichern
6. Feb. 2026
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Elektroauto Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss vom Staat
Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück. Seit dem 1. Januar 2026 unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines E-Autos mit bis zu 6.000 Euro. Das Förderprogramm gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab Jahresbeginn. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 gestellt werden. Entscheidend für die Höhe der Prämie: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen, die Anzahl Ihrer Kinder und der Antrieb des Fahrzeugs.
Das Förderprogramm ist zurück: Das Wichtigste im Überblick
Nach dem Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 gab es zwei Jahre lang keine Kaufprämie für E-Autos in Deutschland. Das ändert sich jetzt. Das Bundesumweltministerium hat ein neues Programm aufgelegt. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bereit – das reicht nach Schätzungen für rund 800.000 förderfähige Fahrzeuge bis 2029.
Der große Unterschied zum früheren Umweltbonus: Die neue Prämie ist sozial gestaffelt. Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen erhalten mehr Geld. Auch Familien mit Kindern profitieren zusätzlich.
Die wichtigsten Eckdaten:
Kriterium | Details |
Gültig ab | 1. Januar 2026 (rückwirkend) |
Antragstellung | Voraussichtlich ab Mai 2026 online |
Förderhöhe | 1.500 bis maximal 6.000 Euro |
Einkommensgrenze | Max. 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
Mindesthaltedauer | 36 Monate |
Gilt für | Kauf und Leasing von Neuwagen |
Wichtig: Sie können jetzt kaufen oder leasen. Der Zuschuss wird nach der Zulassung ausgezahlt, sobald das Antragsportal freigeschaltet ist. Wer also bereits bestellt hat, muss nicht warten.
Wer bekommt wie viel? Die soziale Staffelung erklärt
Die neue Förderung funktioniert anders als der frühere Umweltbonus. Damals bekam jeder den gleichen Betrag. Jetzt hängt die Höhe von drei Faktoren ab: dem Antrieb, dem zu versteuernden Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt.
Die Basisförderung nach Antrieb
Jeder förderfähige Haushalt erhält mindestens die Basisprämie. Die Höhe richtet sich nach dem Antrieb:
Fahrzeugtyp | Basisförderung |
Rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) | 3.000 Euro |
Plug-in-Hybrid oder Range Extender | 1.500 Euro |
Die Einkommensstaffelung
Haushalte mit niedrigerem Einkommen können zusätzlich zur Basisprämie einen höheren Zuschuss erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen:
Zu versteuerndes Einkommen | Zusätzlicher Zuschuss |
Unter 60.000 Euro pro Jahr | + 1.000 Euro |
Unter 45.000 Euro pro Jahr | + 2.000 Euro (insgesamt) |
Rechenbeispiel: Ein Haushalt mit 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kauft ein BEV. Die Rechnung: 3.000 Euro Basis plus 1.000 Euro (unter 60.000 Euro) plus weitere 1.000 Euro (unter 45.000 Euro). Das ergibt insgesamt 5.000 Euro Prämie.
Der Familienbonus für Haushalte mit Kindern
Familien profitieren doppelt. Die Einkommensgrenze steigt, und es gibt einen zusätzlichen Bonus pro Kind:
Vorteil | Details |
Höhere Einkommensgrenze | + 5.000 Euro pro Kind (max. 2 Kinder) |
Zusätzliche Prämie | + 500 Euro pro Kind (max. 2 Kinder) |
Die maximale Förderung von 6.000 Euro erhalten Familien mit mindestens zwei Kindern, einem Einkommen unter 45.000 Euro und einem rein elektrischen Fahrzeug: 3.000 Euro Basis + 2.000 Euro Einkommensbonus + 1.000 Euro Familienbonus.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Das Förderprogramm gilt für Neuwagen der Klasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Eine Preisobergrenze gibt es nicht. Auch Modelle chinesischer Hersteller sind förderfähig.
Rein elektrische Fahrzeuge (BEV): Alle Modelle ohne Einschränkung. Der Zuschuss beträgt mindestens 3.000 Euro.
Plug-in-Hybride und Range Extender: Förderfähig vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027, wenn sie mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite haben oder maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen. Die Prämie beträgt 1.500 Euro.
Gebrauchtwagen: Derzeit nicht förderfähig. Das Ministerium prüft jedoch entsprechende Regelungen für die Zukunft.
Dienstwagen: Die 0,25-Prozent-Regel bleibt
Die neue Kaufprämie richtet sich an Privatpersonen. Wer ein E-Auto als Dienstwagen fährt, profitiert weiterhin von erheblichen Steuervorteilen.
Seit Juli 2025 gilt eine neue Preisgrenze: Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro werden mit nur 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuert. Bei Verbrennern ist es ein volles Prozent. Für Autos über 100.000 Euro gilt ein Satz von 0,5 Prozent.
Beispielrechnung:
Fahrzeug | Geldwerter Vorteil/Monat |
Verbrenner (50.000 Euro) | 500 Euro (1,0 %) |
E-Auto (50.000 Euro) | 125 Euro (0,25 %) |
Die Regelung gilt für alle Erstzulassungen bis Ende 2030. Für Unternehmen gibt es zusätzlich eine degressive Abschreibung: Wer zwischen 2025 und 2028 ein E-Auto kauft, kann im ersten Jahr 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
Kfz-Steuer: Befreiung bis 2035 verlängert
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 die Kfz-Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge um fünf Jahre verlängert. Wer sein E-Auto bis Ende 2030 erstmals zulässt, fährt bis zu zehn Jahre steuerfrei – längstens jedoch bis 31. Dezember 2035.
Je früher der Kauf, desto länger die Ersparnis. Ein 2026 zugelassenes Auto bleibt zehn Jahre steuerfrei, ein 2030 zugelassenes nur noch fünf Jahre. Die jährliche Ersparnis liegt bei mindestens 50 Euro.
So stellen Sie den Antrag
Das Online-Portal wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten: Einkommensteuerbescheid (die letzten beiden Jahre), Kauf- oder Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Familien Nachweise über Kinder im Haushalt.
Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden. Die Prämie wird nach Prüfung direkt auf Ihr Konto überwiesen – sie wird nicht vom Kaufpreis abgezogen.
Schnellladen mit Electra: Die Ergänzung zur Förderung
Die Prämie senkt die Anschaffungskosten. Im Alltag zählen dann die Ladekosten. Mit dem Electra-Schnellladenetzwerk laden Sie unterwegs zu transparenten Tarifen – ohne Überraschungen.
Tarif | Preis pro kWh |
Mit Electra+ Abo | Ab 0,29 Euro |
Mit App (ohne Abo) | 0,39–0,61 Euro |
Ohne App (EC-Karte) | Ab 0,61 Euro |
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Förderung auch für ein Leasingfahrzeug beantragen?
Ja. Die Prämie gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing. Voraussetzung: Das Auto wird auf Sie zugelassen und Sie halten die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ein.
Was passiert, wenn ich das Auto vor Ablauf der 36 Monate verkaufe?
Dann müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen. Die genauen Details werden mit dem Stand der Antragstellung veröffentlicht.
Zählt das Einkommen beider Partner?
Ja. Bei Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die Grenze von 80.000 Euro gilt für den gesamten Haushalt.
Werden auch Gebrauchtwagen gefördert?
Nein, vorerst nicht. Das Programm gilt ausschließlich für Neuwagen mit Erstzulassung in Deutschland. Das Ministerium prüft jedoch Regelungen für gebrauchte E-Autos.
Gibt es eine Preisobergrenze für förderfähige Fahrzeuge?
Nein. Anders als beim früheren Umweltbonus gibt es keine Begrenzung des Kaufpreises. Auch hochpreisige Modelle sind förderfähig, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Verfasst von Katharina – Expertin für Mobilität bei Electra
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